
Schuld sind die "Transportkosten", die die Mobilfunkanbieter zusätzlich verlangen. Sie sind von Mobilfunkanbieter zu Mobilfunkanbieter unterschiedlich hoch, in jedem Fall sorgen sie aber dafür, dass die 50 Cent-Grenze überschritten wird. Teilweise wird bis zu 1 Euro fällig. 9live weist darauf in seinen Sendungen auch hin. Wegen dieser Praxis hatte die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) ein Ordnungswidrigkeitenverfahre eingeleitet - und ist nun vor dem Amtsgericht München gescheitert.
Die Richter vertraten die Auffassung, dass es sich bei der Grenze lediglich um die Kosten handelt, die dem Sender als Veranstalter der Gewinnspiele zufließen, die Transportkosten von Mobilfunkanbietern zählen nicht dazu. Zudem habe der Sender auch keinen entscheidenden Einfluss auf die Höhe dieser Zusatzkosten. 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit: "Wir freuen uns, dass durch den Beschluss des Amtsgerichtes München nun endlich Klarheit geschaffen wurde. Natürlich werden wir auch weiterhin ausführlich auf die Modalitäten der Teilnahme hinweisen und unseren Aufklärungspflichten nachkommen."