"Die Nachforschungen bei den Bürgern können durch den Wegfall des Gerätebezugs auf ein Minimum reduziert werden", sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises der Rundfunkdatenschützer, Anke Naujock. Nach dem Staatsvertragsentwurf wird pro Wohnung nur noch ein Zahlungspflichtiger erfasst werden. Dadurch trage das neue Modell den Belangen des Datenschutzes besser Rechnung als bisher.
Der einmalige Meldedatenabgleich, wonach die einmalige Übermittlung der Meldedaten aller volljährigen Personen von den Einwohnermeldeämtern an die Landesrundfunkanstalten übermittelt werden, sei datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings sollte die dafür vorgesehene Frist von zwei Jahren ausdrücklich als Höchstfrist gekennzeichnet werden. Zudem wird empfohlen, den Grundsatz eines Beitrags pro Wohnung konsequenter umzusetzen und auf die Unterscheidung von Haupt- und Nebenwohnung zu verzichten.
Der datenschutzrechtliche Grundsatz der Direkterhebung, wonach Daten grundsätzlich direkt beim Betroffenen erhoben werden sollen, muss nach Ansicht der Rundfunkdatenschutzbeauftragten von ARD und ZDF deutlicher hervorgehoben werden. "Die Möglichkeit der Datenerhebung bei Dritten ohne Kenntnis des Betroffenen muss ultima ratio bleiben", sagte Naujock. Dies erfordere auch eine Präzisierung der Anmeldepflichten.
Unterdessen hat sich Unternehmer Erich Sixt in die Diskussion um die GEZ-Reform eingemischt. Ein vom Autovermieter "Sixt" in Auftrag gegebenes Gutachten kommt laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" zu dem Schluss, dass die geplante Reform nicht nur in Bezug auf Mietfahrzeuge, sondern vielmehr auf alle gewerblichen Kraftfahrzeuge in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. Zudem handele es sich um einen „Systembruch“, wenn die Gebühr künftig pro Haushalt erhoben werde, bei Mietfahrzeugen jedoch weiter pro Gerät kassiert würde.