Wie schrieb Stefan Niggemeier in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" so schön über die Bußgeldbescheide, die die Landesmedienanstalten seit Inkrafttreten der neuen Gewinnspielsatzung so zahlreich verhängen? Jeder sei "ein kleines Wunder". Den "bürokratischen Kraftakt" beschreibt er so: "Die zuständige Landesmedienanstalt stellt einen Verstoß fest, gibt dem Sender Gelegenheit zur Stellungnahme, wertet sie und gibt den Fall an die Prüfgruppe der ZAK, die ihn an die eigentliche Kommission aus den 14 Direktoren der Medienanstalten weiterleitet, die über den Bußgeldbescheid entscheidet, dessen Ausstellung dann wieder der zuständigen Medienanstalt obliegt. Gegen den Bescheid kann der Sender Beschwerde einlegen, womit sich wiederum die Medienanstalt beschäftigt und dann erneut die ZAK. Am Ende, wenn die Sender das Bußgeld nicht akzeptieren, geht es vor Gericht."
Es wäre tatsächlich ein kleines Wunder - wenn der Kraftakt denn auch gelänge. Die "Funkkorrespondenz" deckte nun nämlich auf, dass die Bußgeld-Bescheide auf dem Weg durch die Bürokratie offenbar immer wieder versanden. Schuld sind Schlampereien bei den Landesmedienanstalten, die im Einzelfall vielleicht als Versehen durchgehen können, sich in der Gesamtheit aber zu einem Skandal addieren.
Demnach hat die BLM fünf wegen Verjährung einstellen müssen, in denen es insgesamt um einen Bußgeld-Betrag von 115.000 Euro ging. Bei den fünf Verfahren hatte die BLM die Einsprüche des Senders zurückgewiesen. In diesem Fall muss die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, wobei allerdings gewisse Fristen zu beachten sind. Durch ein "bedauerliches Büroversehen während der Urlaubszeit" seien die fünf Fälle allerdings ein wenig zu lange bei der BLM liegen geblieben. Bei Gericht gingen sie erst zwei Tage zu spät ein - ein Verfahren ist nun nicht mehr möglich.
Noch abenteuerlicher liest sich die Geschichte zweier Bußgeld-Bescheide gegen Sport1, für die ebenfalls die bayerischen Medienwächter zuständig waren. Hier hatte es die BLM schlicht versäumt, den Einspruch des Senders fristgerecht zurückzuweisen. Einmal sei die Einspruchsbegründung so spät gekommen, dass die Verjährung bereits eingetreten war, einmal kam überhaupt keine. Die "Funkkorrespondenz" zitiert die Stellungnahme der BLM so: "Im Warten auf die Einspruchsbegrüdung ist der Fall verjährt". Es reicht bei der BLM also offenbar, einen Einspruch anzukündigen und die Begründung zu verzögern bzw. gar nicht zu schicken, um dem Bußgeld zu entgehen.
Als Konsequenzen aus den Schlampereien habe man eine "doppelte Terminkontrolle" eingeführt, so die BLM dem Bericht zufolge. Ob man gegen die verantwortlichen Mitarbeiter auch Sanktionen verhängt hat, ist unklar. Zu dienstrechtlichen Maßnahmen äußert sich die Landesmedienanstalt grundsätzlich nicht.
Doch nicht nur bei der BLM hat man offensichtlich gute Chancen, trotz ausgesprochener Bußgeldbescheide um deren Zahlung herumzukommen, die "Funkkorrespondenz" hat auch bei der MABB einen ähnlichen Fall aufgetan. Hier ist ein Bußgeld-Verfahren gegen ProSieben, in dem es allerdings immerhin nur um 10.000 Euro ging, wegen Verjährung eingestellt worden. Schuld hier: Die Weihnachtszeit, wie es in der Stellungnahme heißt. Durch sie hatte man den Fristablauf übersehen, wodurch der Bescheid zu spät zugestellt worden sei. Abhilfe schaffen soll auch hier eine "verbesserte Fristenüberwachung".