Sky LogoIm Streit um den Jugendschutz muss Bezahlanbieter Sky einen Rückschlag hinnehmen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dusiburg vom vergangenen Donnerstag darf das Fernsehunternehmen den Erotiksender Beate Uhse TV und andere Inhalte, die dem Jugendschutz unterliegen, nun erst wieder ab 23 Uhr ausstrahlen. Das Landgericht hat eine entsprechende einstweilige Verfügung bestätigt, deren Vollstreckung sie zunächst Ende Mai ausgesetzt hatte. Das erklärte ein Sprecher des Gerichts auf DWDL.de-Nachfrage.

Die einstweilige Verfügung wurde im Frühjahr von Internetunternehmer Tobias Huch erwirkt. Seine Kritik: Die vierstellige Jugenschutz-PIN von Sky lasse sich aufgrund der Kartennummer auf einfache Weise errechnen. Demnach dürften Sendungen, die dem Jugendschutz unterliegen, erst zu späteren Uhrzeiten gezeigt werden. Durch das Jugendschutzsystem ist es Sky und anderen Bezahlanbietern möglich, rund um die Uhr jegliche Art von Inhalten zu zeigen. Wie ein Gerichtssprecher erklärte, betrifft das Problem lediglich ältere Smartcards von Sky.
 

 

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Tobias Huch, der das Verfahren anstrengte, ist selbst Anbieter eines Jugendschutzsystems für Internetinhalte. Mit seinem Antrag geht er ein großes Risiko ein: Sollte er am Ende der juristischen Auseinandersetzung unterliegen, besteht laut einem Bericht des "Focus" die Möglichkeit, von Sky zur Ersetzung eventuell aus dem Verfahren resultierender Schäden verdonnert zu werden. Noch ist den Parteien das Urteil noch nicht zugestellt worden. Es gilt als äußerst wahrscheinlich, dass Sky gegen dieses Urteil vorgehen wird, zumal die Verfügbarkeit jeglicher Inhalte rund um die Uhr ein wichtiges Element im Programmangebot von Sky ist. In einem Hauptsacheverfahren könnte der Sachverhalt abschließend geklärt werden.