Auf den Pay-TV-Sender Sky könnte ein neues Problem zukommen. Diesmal geht es nicht etwa um die nach wie vor ernüchternden Abo-Zahlen, sondern um das Jugendschutzsystem. Sky sieht sich einem "Focus"-Bericht zufolge mit einem gerichtlichen Beschluss konfrontiert, der ihm die Ausstrahlung vieler Thriller, Action- und Erotikstreifen vor 22 Uhr verbietet.
Demnach könnte eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai sofort Filme stoppen, die ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, bis Sky seinen Jugendschutz verbessert. Bei Verstößen droht Sky ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Antragsteller der Verfügung ist laut "Focus" der Unternehmer Tobias Huch, dessen Firma selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für Sex-Seiten im Internet anbietet.
Huch bemängelt, Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen. Nun hat Huch für die Zustellung an Sky einen Monat Zeit - nicht ganz ohne Risiko, denn sollte er später die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind. Auf "Focus"-Anfrage sagte Huch, er wolle den Sender zwingen, den Jugendschutz zu verbessern. "Unser Jugendschutzsystem erfüllt alle rechtlichen Anforderungen", wehrte sich Sky. Noch ist der Beschluss des Gerichts allerdings nicht wirksam.
Demnach könnte eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai sofort Filme stoppen, die ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, bis Sky seinen Jugendschutz verbessert. Bei Verstößen droht Sky ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Antragsteller der Verfügung ist laut "Focus" der Unternehmer Tobias Huch, dessen Firma selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für Sex-Seiten im Internet anbietet.
Huch bemängelt, Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen. Nun hat Huch für die Zustellung an Sky einen Monat Zeit - nicht ganz ohne Risiko, denn sollte er später die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind. Auf "Focus"-Anfrage sagte Huch, er wolle den Sender zwingen, den Jugendschutz zu verbessern. "Unser Jugendschutzsystem erfüllt alle rechtlichen Anforderungen", wehrte sich Sky. Noch ist der Beschluss des Gerichts allerdings nicht wirksam.