Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Hauptsacheverfahren in der Auseinandersetzung Gregor Gysi recht gegeben, der wegen eines Berichts im "heute-journal" gegen das ZDF vorgegangen ist. Stein des Anstoßes: Am 22. Mai 2008 hatte das "heute-journal" über die erneuten Vorwürfe gegen Gregor Gysi, er habe während seiner Zeit als Anwalt in der DDR als Inoffizieller Mitarbeiter für die Stasi gearbeitet, berichtet. Darin war auch die Stasi-Unterlagen-Beauftragte Marianne Birthler zu Wort gekommen, die sagte, Gysi habe über den Regime-Kritiker Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet".
Das OLG hat dem ZDF nun untersagt, diese Äußerung erneut im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im "heute-journal" vom 22. Mai zu verbreiten. Wie schon das Landgericht Hamburg hat auch das OLG aber die Verbreitung der Äußerung nicht grundsätzlich verboten, denn an der an der Frage, ob Gysi zu Zeiten der DDR für den Staatssicherheitsdienst tätig war, besteht auch nach Ansicht des Gerichts ein hohes Interesse der Öffentlichkeit. Nach Auffassung der Richter hätte das ZDF jedoch Gysi konkreter zu den Äußerungen Birthlers befragen und Gysis Verteidigungsargumente ausführlicher darstellen müssen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nach Aussagen des ZDF noch nicht rechtskräftig. Man prüfe derzeit, ob man gegen die Entscheidung erneut Rechtsmittel einlegen werde, heißt es vom ZDF. Ein Sprecher der Bundestagsfraktion der Linkspartei zeigte sich unterdessen erfreut über das Urteil und sagte, Gregor Gysi werde sich "auch künftig die Unterstellung von standeswidrigem strafrechtlich relevantem Verhalten nicht bieten lassen".