Foto: Medientage MünchenSeit Längerem schon ist der im DSF ausgestrahlte Kampfsport Ultimate Fighting den Medienwächtern ein Dorn im Auge. Nun hat der Fernsehausschuss der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) der Sendung die Genehmigung entzogen. Betroffen sind die Formate "The Ultimate Fighter", "UFC Unleashed" und "UFC Fight Night". Möglich wird das Verbot durch eine Besonderheit im Bayerischen Medienrecht: Gemäß der Verfassung des Freistaats muss sich Rundfunk dort in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden. Diese wird durch die BLM besorgt. In Bayern lizenzierte Sender müssen demnach ihre Programme vom Fernsehausschuss des Medienrates der Anstalt genehmigen lassen, da die BLM offiziell als Programmveranstalter gilt.

Für die "Ultimate Fighting"-Formate lag eine Genehmigung aus dem März 2009 vor, die nun aufgehoben wurde. Die nun verbotenen Sendungen waren bislang samstags zwischen 23 und 6 Uhr zu sehen. Eine Handhabe aus Sicht des Jugendschutzes gab es daher nicht. Im Augenblick sind die Sendungen nicht im Programm. Das DSF wird aufgefordert, vollends auf die Formate zu verzichten.
 

 
"Der Fernsehausschuss hält die genannten Formate durch die Massivität der gezeigten Gewalt für nicht akzeptabel. Die darin stattfindenden Tabubrüche, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner, widersprechen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks nach Artikel 111a der Bayerischen Verfassung", teilt die BLM am Freitag-Vormittag mit. Beim DSF heißt es zu dem Verbot auf DWDL.de-Nachfrage: "Die heutige Entscheidung der BLM haben wir zur Kenntnis genommen. Wir können uns dazu allerdings noch nicht abschließend äußern, da wir zunächst intern prüfen, welche Konsequenzen diese Verfügung der BLM nach sich ziehen wird – insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Vertragsbeziehungen mit der Ultimate Fighting Championship", so DSF-Geschäftsführer Zeljko Karajica.
 
Der Senderchef führt aus, dass man die Diskussion zum Thema Ultimate Fighting in den vergangenen Wochen "selbstverständlich intensiv verfolgt" habe. "Dabei haben wir auch immer betont, dass wir uns der aktuellen Debatte zu dieser Thematik nicht verschließen. Diesbezüglich stehen wir auch im Austausch sowohl mit den Landesmedienanstalten als auch mit unserem Vertragspartner, der UFC", so Karajica weiter.
 

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Seitens der Ultimate Fighting Championship kommentiert man die BLM-Entscheidung wie folgt: "Wir beobachten diese Entwicklung gemeinsam mit unserem Partner DSF schon seit einigen Wochen. Obwohl wir nicht überrascht sind, dass der BLM-Fernsehausschuss diese Entscheidung gefällt hat, halten wir es für ungewöhnlich, dass eine Entscheidung von solcher Tragweite ohne Anhörung der betroffenen Parteien gefällt wurde – zumal wir im Begriff waren, einen solchen Termin vorzubereiten", der Managing Director Marshall Zelaznik.
 
Ebenso ungewöhnlich sei laut UFC, "dass die BLM die vom DSF ausgestrahlten UFC-Sendungen in der Vergangenheit bereits zwei Mal genehmigt hat und sich an den Sendeinhalten nichts geändert hat". Ultimate Fighting sei eine "in hohem Maße regulierte Sportart". Den Vorwurf der Gewaltverherrlichung weist man von sich. "Man muss die Sportart als Ganzes betrachten: Es handelt sich dabei um eine Variante des Bodenkampfes, der auch bei olympischen Sportarten wie Judo oder Ringen üblich ist", erklärt Zelaznik. Sein Vorwurf an die Medienwächter: "Grundsätzlich hat sich die BLM nicht die Zeit genommen, den Sport kennen zu lernen bevor sie die Entscheidung gefällt hat".
 
Durch den Kniff in der Verfassung befinden sich die bayerischen Medienwächter in einer komfortablen Situation, da sie Programme der durch sie lizenzierten Sender genehmigen können - oder die Genehmigung verweigern. In den übrigen Ländern besteht lediglich die Möglichkeit, nach der Ausstrahlung einzelner Sendungen ein Beanstandungsverfahren bei der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) anzustrengen. Desweiteren besteht die Möglichkeit ein Beanstandungsverfahren auf Unterlassung einzuleiten. Beide Wege können äußerst langwierig sein.

Die Medienwächter kritisieren die Sendung bereits seit einigen Monaten. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW (LfM) kündigte Anfang März an, ein Verfahren gegen die Sendungen anstrengen zu wollen. BLM-Chef Wolf-Dieter Ring (Bild rechts) sagte in seiner Funktion als Chef der Kommission für Kinder- und Jugendmedienschutz über die Sendungen, es stelle sich die Frage, "ob tatsächlich im Fernsehen gezeigt werden muss, wie gesellschaftlich anerkannte Gewalttabus gebrochen werden."

Allerdings sind Eingriffe der BLM in das Programm der Sender eher selten. Zuletzt intervenierte die Anstalt als Programmveranstalter im Jahr 2004 bei Kabel eins, als der Sender eine Show namens "Judas Game" veranstalten wollte. Nach Protesten gegen den Namen der Show entschied das Gremium, dass die Sendung umbenannt werden muss. Die Show startete schließlich als "J-Game".