RTL hat die am Donnerstag von der Kommission für Jugendmedienschutz erhobenen Vorwürfe gegen "DSDS" zurückgewiesen. Man habe anders als von der KJM behauptet nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Vielmehr seien wie mit der KJM vereinbart alle Folgen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Prüfung vorgelegt worden, die dann auch die Freigabe erteilt habe.
Letzteres bestreitet die KJM allerdings auch nicht. Sie teilte schon am Vortag mit, dass formal aufgrund der Prüfung durch die FSF alles korrekt gelaufen sei und man daher auch keine Sanktionen verhängen könne. Allerdings war die KJM zu einem anderen Urteil als die FSF gekommen. Die KJM könnte aber nur einschreiten, wenn die FSF die Grenzen ihres Beurteilungsspielraumes eindeutig überschritten hätte - was in diesem konkreten Fall nicht passiert sei. Insofern hat RTL natürlich recht, wenn der Sender schreibt: Die Ausstrahlung der Folge war rechtens.
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