Alle Jahre wieder - so könnte man meinen - sorgt die Zukunft der Nachrichten in den Sendern der ProSiebenSat.1 Media AG für Zündstoff. Nachdem Vorstandschef Thomas Ebeling in der vergangenen Woche angekündigt hatte, alle Optionen für den Nachrichtensender N24 zu prüfen - inklusive eines Verkaufs - regt sich der Unmut der Politik und die Sorge vor einer eventuellen Unterversorgung mit Informationsprogrammen - vor allem Nachrichten.
Fast schon reflexartig äußert sich Bundestagspräsident Norbert Lammert, der als konstanter Kritiker unterhaltender Fernsehangebote bekannt ist. "Die Überlegung, in einem Nachrichtensender vielleicht keine Nachrichten mehr zu senden, finde ich ähnlich frappierend, als wenn Bayern München ein Geschäftsmodell ohne Fußball ankündigen würde", sagte Lammert in einem Interview mit der Deutschen Presse Agentur. Er betont die Bedeutung von Nachrichten für die politische Urteilsbildung und Wahlentscheidungen in einer Demokratie.
Fast schon reflexartig äußert sich Bundestagspräsident Norbert Lammert, der als konstanter Kritiker unterhaltender Fernsehangebote bekannt ist. "Die Überlegung, in einem Nachrichtensender vielleicht keine Nachrichten mehr zu senden, finde ich ähnlich frappierend, als wenn Bayern München ein Geschäftsmodell ohne Fußball ankündigen würde", sagte Lammert in einem Interview mit der Deutschen Presse Agentur. Er betont die Bedeutung von Nachrichten für die politische Urteilsbildung und Wahlentscheidungen in einer Demokratie.
Es sind vor allem die Kosten für die Nachrichtenproduktion, die N24 für die Unternehmensgruppe wirtschaftlich unattraktiv machen. In der Politik wächst die Sorge, eine Umpositionierung oder ein Verkauf des Nachrichtenkanals, der auch die Nachrichteninhalte für die Vollprogramme der Gruppe herstellt, würde auch für Sat.1, ProSieben und Kabel eins das Aus für Informationsprogramme bedeuten. Zwar beteuerte Ebeling, Nachrichten werde es auch weiterhin geben, doch in der Politik befürchtet man offenbar, diese könnten nicht viel mehr sein, als ein lustlos erstelltes oder billig eingekauftes Pflichtprogramm. Allerdings würde sich diese inhaltliche Frage nur schwer gesetzlich regeln lassen.
In der Politik erwägt man allerdings laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" die regulatorischen Rahmenbedingungen für die großen Sender zu ändern. Derzeit sind die Sender mit dem sogenannten Vollprogramm-Status staatsvertraglich verpflichtet, ihren Zuschauern Nachrichten, Regionalprogramme und Kultur zu bieten. Auch unabhängigen Drittanbietern muss ein Sendefenster überlassen werden. Einige dieser Programme sind für den Sender teure, aber zuschauerarme Veranstaltungen.
Kommt der Sender den Verpflichtungen nicht nach, so kann ihm der Status als Vollprogramm aberkannt werden. Die Folgen daraus sind allerdings heute kaum noch spürbar. Denn neben dem Imagegewinn wirkt sich der Status derzeit lediglich auf die Priorität bei der Einspeisung ins analoge Kabelnetz aus. Hier dürften RTL, Sat.1 und Co. mittlerweile auch auf anderen Wegen relevant genug sein, von den Kabelnetzbetreibern übertragen zu werden.
Daher denkt man in den Staatskanzleien derzeit laut "SZ" darüber nach, die Pflicht zur Ausstrahlung von Nachrichten anders im Gesetz zu verankern. Als neues Kriterium könnte die Reichweite eines Programms herangezogen werden. Sobald ein Sender - egal ob Vollprogramm oder Sparte - eine gewisse Größe überschreitet, muss er informieren, so die Überlegung. Wie die "SZ" weiter berichtet, wollen die Rundfunkreferenten Mitte Dezember bei ihrem Treffen über das Thema beraten.
Kommt der Sender den Verpflichtungen nicht nach, so kann ihm der Status als Vollprogramm aberkannt werden. Die Folgen daraus sind allerdings heute kaum noch spürbar. Denn neben dem Imagegewinn wirkt sich der Status derzeit lediglich auf die Priorität bei der Einspeisung ins analoge Kabelnetz aus. Hier dürften RTL, Sat.1 und Co. mittlerweile auch auf anderen Wegen relevant genug sein, von den Kabelnetzbetreibern übertragen zu werden.
Daher denkt man in den Staatskanzleien derzeit laut "SZ" darüber nach, die Pflicht zur Ausstrahlung von Nachrichten anders im Gesetz zu verankern. Als neues Kriterium könnte die Reichweite eines Programms herangezogen werden. Sobald ein Sender - egal ob Vollprogramm oder Sparte - eine gewisse Größe überschreitet, muss er informieren, so die Überlegung. Wie die "SZ" weiter berichtet, wollen die Rundfunkreferenten Mitte Dezember bei ihrem Treffen über das Thema beraten.