Foto: RTLJetzt ist es höchstrichterlich entschieden: Das, was Musikproduzent Dieter Bohlen als Juror bei "Deutschland sucht den Superstar" macht, ist eine küntlerische Leistung - zumindest im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Das hat das Bundessozialgericht Kassel am heutigen Donnerstag entschieden und damit den Sender RTL verpflichtet, entsprechende Beiträge zur Künstlersozialkasse für die "DSDS"-Jurymitglieder in den Jahren 2001 bis 2005 nachzuzahlen.

"Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar, sondern sie sind wesentlicher Teil des 'DSDS'-Konzepts", so das Gericht. Die Begleitung der Bemühungen der Kandidaten mit "unterhaltsam gemeinten, oft aber bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks übersteigenden Kommentaren" tragen dem Gericht zufolge zum Publikumserfolg der Sendung bei.
 

 

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"Diese aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungsshows weist Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerechter Fernsehunterhaltung auf, die auf einer eigen-schöpferischen, höchstpersönlichen Leistung der Juroren beruhen und in ihrer Gesamtheit der darstellenden Kunst in Form der Unterhaltungskunst zuzuordnen sind", so das Gericht. Dort betont man, dass diese Einschätzung allgemein im Rahmen von Sendungen, die mit sachbezogenen Inhalten unterhalten, gelte. Als weitere Beispiele nennt das Gericht die Formate "Big Brother" und "Germany's next Topmodel".

Auch wenn man bei RTL anderer Meinung ist, akzeptiert man das Urteil - viel bleibt dem Sender auch nicht übrig. "Die Klärung dieser wichtigen grundsätzlichen Rechtsfrage, ob die Jurorentätigkeit eine Expertentätigkeit ist oder unter den Kunstbegriff nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz fällt, war es uns wert durch drei Instanzen zu gehen. Da es jetzt eine letztinstanzliche Entscheidung gibt, sind uns keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich und wir sind an die Entscheidung des Gerichts gebunden", so RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer.

In der juristischen Auseinandersetzung ging es um einen Betrag in Höhe von 173.000 Euro, den RTL für die Jahre 2001 bis 2005 an die Künstlersozialkasse nachzahlen soll. Die strittige Summe errechnet sich aus den Honoraren, die RTL seinen Juroren gezahlt hat. Einer Mitteilung des Bundessozialgerichts zu Folge lagen sie im fraglichen Zeitraum bei rund 4 Millionen Euro. Demnach seien Einzelhonorare in einer Höhe von 60.000 bis 1,2 Millionen Euro pro Person und Staffel gezahlt worden.