Grafik: DWDL.deAm 1. Oktober entscheidet sich in höchstrichterlicher Instanz, ob die Beiträge von Dieter Bohlen in der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" als künstlerische Beiträge einzustufen sind, oder nicht. Dann nämlich entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel im Rechtsstreit zwischen RTL und der Künstlersozialkasse (KSK). Bereits im November 2007 hat das Sozialgericht in Köln entschieden, dass die Leistungen der "DSDS"-Jury als künsterische Beiträge einzustufen sind und die damit verbunden Honorare somit der Abgabepflicht der Künstlersozialkasse unterliegen.

Gegen diese Entscheidung hat RTL Rechtsmittel eingelegt und klagt nun in höchster Instanz. Es geht um eine Summe von 173.000 Euro für die Jahre 2001 bis 2005. Bei einer Betriebsprüfung im Jahr 2006 hat die Künstlersozialkasse festgestellt, dass die Juroren-Honorare nicht gemeldet wurden und forderte die Beträge nach. Entsprechend bezieht sich die Klage auf diesen Zeitraum. Die Entscheidung dürfte aber auch Auswirkungen auf die Zeit danach haben.
 

 
Die strittige Summe errechnet sich aus den Honoraren, die RTL seinen Juroren gezahlt hat. Einer Mitteilung des Bundessozialgerichts zu Folge lagen sie im fraglichen Zeitraum bei rund 4 Millionen Euro. Demnach seien Einzelhonorare in einer Höhe von 60.000 bis 1,2 Millionen Euro pro Person und Staffel gezahlt worden.

Zur Beurteilung der Frage, ob RTL KSK-Beiträge für Bohlen und Co. zahlen muss, ist zu klären, welcher Art die Jury-Auftritte sind. RTL vertritt den Standpunkt, es handele sich um Experten-Urteile. Laut Vertrag sind die Juroren als Mitglieder einer gleichberechtigten Jury engagiert worden, die "eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen" erbringen sollten. In vorherigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wurde die Juryarbeit als "darstellende Kunst in Form der Unterhaltungskunst gewertet, weil das Unterhaltungskonzept von 'DSDS' maßgeblich auf einer eigenschöpferischen Leistung der Jury beruhe", teilt das Bundessozialgericht mit.