Mit den neuen Gewinnspielregeln, die im Feburar dieses Jahres in Kraft getreten sind, haben die Landesmedienanstalten erstmals eine Handhabe, die über bloße Ermahnungen hinausgeht, gegen die Veranstalter von Call-In-Sendungen. Nun hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) erstmals Bußgelder verhängt. Wegen Verstößen in der Sendung "Quizzo" wird Sat.1 mit insgesamt 40.000 Euro zu Kasse gebeten. Eine Geldbuße für Das Vierte schlägt mit insgesamt 12.000 Euro zu Buche.
Gegen den Gewinnspielsender 9 Live der ProSiebenSat.1-Gruppe wurden insgesamt sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, an deren Ende ebefalls Geldbußen stehen werden, teilt die ZAK am Dienstag mit. Beanstandet wurden unter anderem irreführende Aussagen zu den Schwierigkeitsgraden einzelner Rätsel, zur Anzahl der für die Teilnahme geschalteten Leitungen und unzulässige Vorspiegelungen von Zeitdruck. Ferner wurde bei einigen Angeboten gegen die Informationspflichten über die Teilnahmeregeln verstoßen. Darüber hinaus gab es irreführende Äußerungen zu möglichen Lösungen und in einem Fall Äußerungen, die sich im Widerspruch zu den Mitmachregeln befinden.
"Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt werden. Das werden die Landesmedienanstalten unterbinden", so ZAK-Chef Thomas Langheinrich (Bild). "Besonders ärgerlich ist, dass einige Sender Wiederholungstäter sind und trotz intensiver Gespräche in der Vergangenheit nach wie vor die gleichen Verstöße begehen", sagte LfM-Chef Norbert Schneider, Beauftragter für Programm und Werbung bei der LfM.
Positiv hervorgehoben werden in der Mitteilung der ZAK die Sender der RTL-Familie, da man hier die Gewinnspielsatzung ernst nehme, so Schneider. Ein Verfahren gegen Super RTL wurde eingestellt, da die Aufsicht bei der überprüften Sendung "Masterquiz" keine Aufsichtspflichtverletzung der Geschäftsführung des Senders erkennen konnte. Bei Das Vierte wird das nun verhängte Bußgeld wohl vorerst das letzte sein. Der Sender stellt seine Gewinnspielprogramme mit dem für den Freitag dieser Woche geplanten Relaunch ein.
Positiv hervorgehoben werden in der Mitteilung der ZAK die Sender der RTL-Familie, da man hier die Gewinnspielsatzung ernst nehme, so Schneider. Ein Verfahren gegen Super RTL wurde eingestellt, da die Aufsicht bei der überprüften Sendung "Masterquiz" keine Aufsichtspflichtverletzung der Geschäftsführung des Senders erkennen konnte. Bei Das Vierte wird das nun verhängte Bußgeld wohl vorerst das letzte sein. Der Sender stellt seine Gewinnspielprogramme mit dem für den Freitag dieser Woche geplanten Relaunch ein.