Ob es ARD und ZDF passt, oder nicht: Die Landesmedienanstalten schalten sich weiter in die Diskussion um die Drei-Stufen-Tests ein, die derzeit für die Digital-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen durchgeführt werden. "Die bisher vorgelegten Gutachten zum sogenannten Drei-Stufen-Test haben aus Sicht der Landesmedienanstalten zu viele Fragen offen gelassen und konnten die Anforderungen einer fairen, objektiven und praktikablen Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote und ihrer Auswirkungen nicht zufriedenstellend erfüllen", heißt es in einer Einladung zu einer Pressekonferenz der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.
Während der Pressekonferenz, die am Mittwoch kommender Woche in Berlin stattfinden wird, wollen die Medienanstalten einen "Leitfaden zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote im Rahmen des Drei-Stufen-Tests" vorlegen. Darin soll darüber Aufschluss gegeben werden, "nach welchen Kriterien unter Berücksichtigung publizistischer Faktoren ein externes Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen anzulegen und anzuführen ist".
Während der Pressekonferenz, die am Mittwoch kommender Woche in Berlin stattfinden wird, wollen die Medienanstalten einen "Leitfaden zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote im Rahmen des Drei-Stufen-Tests" vorlegen. Darin soll darüber Aufschluss gegeben werden, "nach welchen Kriterien unter Berücksichtigung publizistischer Faktoren ein externes Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen anzulegen und anzuführen ist".
Der Leitfaden wurde vom IPMZ-Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung an der Universität Zürich in Zusammenarbeit mit mediareports Prognos entwickelt. Eine Überschreitung des Kompetenzbereichs sieht man bei den Landesmedienanstalten durch das Gutachten nicht. Zwar ist man nur für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig, allerdings hätten die Probleme, die der Drei-Stufen-Test mit sich bringt, massive Auswirkungen auf das duale System, so ein Sprecher der DLM auf DWDL.de-Nachfrage. So gehöre es auch zu den Aufgaben der Landesmedienanstalten, sich zu öffentlich-rechtlichen Themen zu äußern, wenn es für das gesamte Rundfunksystem relevant sei.