Die Auseinandersetzung mit Warner Bros. und Universal hat weitere Auswirkungen auf das Programmangebot des Internet-TV-Dienstes Zattoo. Das Unternehmen machte bei MTV Networks wegen des Rechte-Ärgers von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen des Internet-TV-Dienstes Zattoo mit zwei Hollywood-Studios haben weitere Konsequenzen. Seit einigen Tagen sind über den Dienst die Sender der MTV Networks Germany nicht mehr zu empfangen. Der Verbreitungsvertrag sei seitens Zattoo gekündigt worden, da man befürchte, von Dritten in Anspruch genommen zu werden, weil der Dienst keine Kabelweiterleitung im Sinn des Urheberrechts darstelle, heißt es dazu auf DWDL.de-Nachfrage bei MTV.
Erst am heutigen Donnerstag hatte Zattoo klar gestellt, dass man in der Auseinandersetzung mit Warner Bros. und Universal die Position vertrete, dass der Dienst mit seinem Verbreitungsweg über das Internet unter die Kabelweiterleitung von TV-Sendern falle, so dass man die entsprechenden Rechte mit den Verwertungsgesellschaften aushandeln könne und nicht in Verhandlungen mit den jeweiligen Programmherstellern treten müsse.
Auf DWDL.de-Nachfrage erklärte Zattoo-Regional-Manager Nick Brambring, dass man an dieser Position auch festhalte. Allerdings handele es sich bei den MTV-Sendern um einen Sonderfall, da die Verträge mit dem Fernsehunternehmen ein Sonderkündigungsrecht vorsähen, sollte Zattoo wegen der Kabelweiterleitungsproblematik Rechte-Ärger mit Dritten drohen. Dies ist in der Auseinandersetzung mit Warner Bros. und Universal der Fall.
Rechtestreit: Zattoo kündigt Verträge mit MTV-Sendern