BunteStein des Anstoßes war ein Bericht der "Bunte" unter der Überschrift "Nobel lässt sich der Professor nieder". Der Artikel berichtet über das Anwesen, das sich Ex-Bundesaußenminister Joschka Fischer in Berlin gekauft hat und zeigt es auch auf einem Foto. Fischer sah durch die Veröffentlichung sein Persönlichkeitsrecht verletzt und zog vor Gericht.

Nachdem das Kammergericht Berlin die Klage bereits abgewiesen hatte, bestätigte der BGH nun die Entscheidung und wies die Revision zurück. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei nicht schwerwiegend gewesen, die Identifizierung des Hauses nicht ohne weiteres möglich. Daher habe das berechtigte Informationsinteresse an der Berichterstattung gegenüber dem Persönlichkeitsrecht Fischers überwogen.

Schließlich habe die "Bunte" aus aktuellem Anlass - dem Abschied Fischers aus der Grünen-Bundestagsfranktion - über die Entwicklung Lebensverhältnisse Fischers berichtet. Als langjähriger Bundesaußenminister und Vizekanzler habe er eine herausragende Stellung im politischen Leben eingenommen, die er auch nicht bereits mit dem Ende seiner Amtszeit 2005 wieder verloren hat. Auch soweit in dem Artikel die Wandlung angesprochen wird, die der Kläger seit Beginn der 1970er Jahre durchlebt hat, und die Frage aufgeworfen wird, wovon der Kläger den Kaufpreis für das Haus bezahlt hat, bestehe ein Informationsinteresse, zumal der Artikel geeignet sei, gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen der Leser anzuregen, begründete das Gericht das Urteil.