ZattooAuf längere juristische Auseinandersetzungen muss sich laut einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" offenbar der Internet-TV-Dienst Zattoo einstellen. Wie die Zeitung berichtet, sehen die Filmfirmen Warner Bros. und Universal ihre Rechte verletzt, indem Zattoo reguläre Fernsehprogramme über eine entsprechende Software oder den Webbrowser für kostenlos registrierte Kunden verbreitet. Die Unternehmen sollen dem Bericht zu Folge vor dem Hamburger Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Zattoo erwirkt haben.

Damit sei dem Dienst untersagt worden, bestimmte Filme, die im Fernsehprogramm ausgestrahlt werden, zu übertragen. So sei bei Zattoo lediglich ein Schwarzbild zu sehen gewesen, während Filme wie "Psycho", "Frenzy" oder "A history of violence" liefen. Den Grund für die Verletzung des Urheberrechts sehe man darin, dass Zattoo die Programminhalte der Sender um eigene Werbebeiträge ergänze. Der Streit solle bald vor ein Oberlandesgericht gehen.
 

 
Desweiteren ist der Vertrag, den Zattoo mit ARD und ZDF geschlossen hat, ausgelaufen. Bevor sich die Öffentlich-Rechtlichen zu einer Verlängerung durchringen, solle zunächst die Entscheidung der rechtlichen Auseinandersetzung abgewartet werden, meldet die Zeitung. Bis dahin werde eine Weiterverbreitung auf der Grundlage des mittlerweile erloschenen Vertrages geduldet. Bei Zattoo ist derzeit für eine Stellungnahme niemand zu erreichen.