Keinen Erfolg hatte Ex-RTL II-Chef Josef Andorfer mit seiner Klage auf Wiedereinstellung gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Laut einem Bericht des Branchenmagazins "Kontakter" hat das Oberlandesgericht München die Berufung Andorfers abgewiesen, nachdem der Manager mit seiner Klage bereits vor dem Landgericht München gescheitert war. Dem Bericht zu Folge blieben damit nun lediglich noch die Möglichkeiten, Anhörungsrüge zu erheben oder Verfassungsbeschwerde einzulegen, womit allerdings nicht zu rechnen sei.
Dem Bericht zu Folge hat das Gericht die vom Sender gegenüber Andorfer ausgesprochene Kündigung vom 5. April 2005 als wirksam anerkannt. Nachdem bereits im Februar eine Kündigung ergangen war, wurde dem Sender nun auferlegt, Andorfers Gehalt für einen Zeitraum von zwei Monaten und fünf Tage in Höhe von 72.222,22 Euro nachzuzahlen. Die Kosten des Verfahrens muss Andorfer tragen. In seiner Klageschrift habe Andorfer dem Bericht zu Folge vom Sender einen Betrag von 1,1 Millionen Euro gefordert. Mittlerweile ist Andorfer unter anderem als Programm-Berater für den Free-TV-Sender Das Vierte tätig.
Dem Bericht zu Folge hat das Gericht die vom Sender gegenüber Andorfer ausgesprochene Kündigung vom 5. April 2005 als wirksam anerkannt. Nachdem bereits im Februar eine Kündigung ergangen war, wurde dem Sender nun auferlegt, Andorfers Gehalt für einen Zeitraum von zwei Monaten und fünf Tage in Höhe von 72.222,22 Euro nachzuzahlen. Die Kosten des Verfahrens muss Andorfer tragen. In seiner Klageschrift habe Andorfer dem Bericht zu Folge vom Sender einen Betrag von 1,1 Millionen Euro gefordert. Mittlerweile ist Andorfer unter anderem als Programm-Berater für den Free-TV-Sender Das Vierte tätig.