
"Nach sorgfältiger Prüfung der Planungen des NDR, des externen Gutachtens dazu und der Stellungnahme Dritter ist der Rundfunkrat zu der Überzeugung gelangt, dass die Mediathek des NDR von seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst und damit den Zulassungsanforderungen gerecht wird", sagte Karl-Heinz Kutz, Vorsitzender des NDR-Rundfunkrates. In der Bereitstellung ohnehin produzierter Beiträge über das Internet sieht man ein "attraktives zusätzliches Angebot im Sinne der Hörer und Zuschauer.
Die Durchführung des Drei-Stufen-Tests ist umstritten. So kritisieren die Privatsender, dass die Tests von den eigenen Aufsichtsgremien der Öffentlich-Rechtlichen durchgeführt werden. Da wundert es kaum, dass Kutz betont, dass sich der Test "wie erwartet als äußerst zeitaufwendiges und kompliziertes Verfahren erwiesen" habe. "Trotz guter Terminplanung" habe das Verfahren vier Monate in Anspruch genommen, teilt der NDR mit.
Im Drei-Stufen-Test werden bestehende und neue Angebote hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Mehrwerts beurteilt. Es soll überprüft werden, in wie weit ein neuer Programminhalt - so zum Beispiel ein neues Internet-Angebot - den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, wie es qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand damit verbunden ist.