Im Streit um die "Frontal 21"-Dokumentation "Das Pharma-Kartell", die in der vergangenen Woche im ZDF zu sehen war, hat der Wort & Bild Verlag, der die Zeitschrift "Apotheken Umschau" herausgibt, nun juristische Schritte gegen den Sender eingeleitet. "Dem öffentlich-rechtlichen Sender ist eine Gegendarstellung zugestellt worden; Unterlassungsansprüche wegen der falschen Tatsachenbehauptungen sind auf dem Weg", teilt der Verlag mit.
Dem Verlag zu Folge werde in dem Film-Beitrag der Eindruck erweckt, die "Apotheken Umschau" sei mitverantwortlich für den Tod einer Frau, die sich nach der Einnahme eines Medikaments gegen Depressionen das Leben genommen hatte. In dem Beitrag äußert ein Witwer in einem O-Ton, dass er die die Zeitschrift, die über das entsprechende Präparat berichtet hatte, für den Tod der Frau mitverantwortlich halte, da sie Frau durch den Artikel auf das Präparat aufmerksam geworden sei.
Dem Verlag zu Folge werde in dem Film-Beitrag der Eindruck erweckt, die "Apotheken Umschau" sei mitverantwortlich für den Tod einer Frau, die sich nach der Einnahme eines Medikaments gegen Depressionen das Leben genommen hatte. In dem Beitrag äußert ein Witwer in einem O-Ton, dass er die die Zeitschrift, die über das entsprechende Präparat berichtet hatte, für den Tod der Frau mitverantwortlich halte, da sie Frau durch den Artikel auf das Präparat aufmerksam geworden sei.
Zudem stellt er die Objektivität der "Apotheken Umschau" in Frage. Ein fraglicher Punkt in der rechtlichen Bewertung dürfte sein, ob es sich hierbei um eine Tatsachenbehauptung handelt, die sich die Redaktion des ZDF zurechnen lassen muss, oder ob hier das Recht auf freie Meinungsäußerung des Betroffenen greift.
Die Zeitschrift stellt hierzu fest, dass in dem betreffenden Artikel ausdrücklich auf die tödliche Nebenwirkung von Antidepressiva hingewiesen worden sei. Darüber hinaus seien weder das von der Verstorbenen verwendete Präparat noch der Wirkstoff in dem kritisierten Artikel erwähnt worden.
Der Verlag weist zudem den Vorwurf von sich, die redaktionelle Berichterstattung in der "Apotheken Umschau" könne durch Anzeigenschaltungen beeinflusst werden. Hierzu heißt es in der Mitteilung: "Den Beweis hierfür - also einen gedruckten Artikel der 'Apotheken Umschau', der journalistische oder presserechtliche Qualitätskriterien verletzt - bleibt 'Frontal 21' jedoch schuldig".
Redaktion und Anzeigen des Titels seien strikt getrennt, betont der Verlag. In dem Beitrag war eine Anzeigen-Beraterin des Verlages zu sehen, die einem von der Redaktion fingiertem Pharma-Unternehmen vollmundige Zugeständnisse hinsichtlich der Werbemöglichkeiten in der Zeitschrift machte.
Beim Sender sieht man keinen Grund zur Aufregung. Auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de heißt es aus Mainz: "Wie in allen derartigen Fällen prüft das ZDF geltend gemachte juristische Ansprüche sorgfältig. Einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung sieht die Redaktion aufgrund der klaren Rechercheergebnisse gelassen entgegen."