Foto: ProSiebenVor dem Berliner Landgericht unterlag ProSieben gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) mit seiner Klage gegen eine Entscheidung der Medienwächter, die in den Sendungen "TV Total Wok WM 2006" und "TV Total Wok WM 2007" Schleichwerbung beanstandet hatte. Das Gericht wies am Freitag eine Klage des Senders gegen einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid ab.

Die MABB hatte die Sendungen im Frühjahr dieses Jahres beanstandet, da in das Sport-Event Firmen- und Markenlogos optisch und verbal eingebunden waren. So waren unter anderem die Teams der Wok-WM nach Produkten benannt. Der Sender hatte argumentiert, dass es sich bei der Wok-WM um eine Sportveranstaltung handle, bei der es keine Einflussmöglichkeit auf die Durchführung und Organisation - und so auch der Platzierung von Werbebannern und Sponsorenhinweisen am Veranstaltungsort - gebe.
 

 

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Das Gericht folgte der Argumentation nicht. So sei die Wok-WM nicht mit einem regulären Sport-Ereignis vergleichbar, da sie lediglich für die Fernsehübertragung organisiert werde. Zudem habe der Sender gegenüber der Produktionsfirma Raab TV, die die Sendung hergestellt hat, ein redaktionelles Mitbestimmungsrecht. Umgesetzt wurde die Wok-WM von der ProSieben Event GmbH, an der die ProSiebenSat.1 Media AG, zu der auch ProSieben gehört, beteiligt ist. Durch die vertragliche und gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung entfalle die Werbeabsicht von ProSieben nicht, so das Gericht.

"Wir warten auf die Urteilsbegründung und prüfen dann unsere nächsten Schritte", sagte ProSieben-Sprecher Christoph Körfer nach dem Urteil. Fraglich ist derzeit, ob das Unternehmen die Entscheidung des Gerichts akzeptiert oder weitere juristische Anstrengungen unternimmt. Schließlich dürfte die Entscheidung vom heutigen Freitag die Finanzierung künftiger Fun-Sport-Events im ProSieben-Programm deutlich erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen.