
Darin begrüßt der Verband die angestrebte Sieben-Tage-Regelung, der zu Folge Programm-Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender lediglich eine Woche nach ihrer Ausstrahlung zum kostenfreien Abruf im Internet bereit gestellt werden sollen. "Die Sieben-Tages-Frist ist ein klares Bekenntnis der Politik, dass es Grenzen der Auswertung geben muss", sagte VPRT-Präsident Jürgen Doetz (Bild).
Zudem sollen laut VPRT Ausnahmen, die eine Verlängerung der entsprechenden Angebote über sieben Tage hinaus ermöglichen, "grundsätzlich nicht oder allenfalls in begründeten Ausnahmefällen möglich sein". Der vorliegende Entwurf berge die Gefahr, dass die Grenzen durch Telemedienkonzepte verlängert und damit entwertet werden könnten, teilt der Verband mit.
Zudem fordert der VPRT, Unterhaltungsangebote vom Programmauftrag digitaler Zusatzkanäle von ARD und ZDF auszunehmen. Der derzeitige Entwurf könnte ermöglichen, dass Unterhaltungsangebote "ohne besondere gesellschaftliche Legitimation gebührensubventioniert in den direkten Wettbewerb mit privaten Entertainment-Angeboten treten" könnten, so Doetz.
Für den geplanten Drei-Stufen-Test, den neue Angebote der Öffentlich-Rechtlichen vor ihrer Etablierung durchlaufen sollen, fordert der Verband eine zwingend vorgegebene "externe Kontrolle".
Demgegenüber steht die öffentlich-rechtliche Position. Hartmut Tölle, Verwaltungsratsvorsitzender des NDR warnte die Ministerpräsidenten davor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allzu kleinteiligen Vorschriften zu lähmen. "Einige der jetzt geplanten Regularien drohen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Bürokratie zu ersticken. Insbesondere der Drei-Stufen-Test für seit langem bestehende Online-Angebote ist ein bürokratisches Monster", so Tölle.
Zudem fordert der VPRT, Unterhaltungsangebote vom Programmauftrag digitaler Zusatzkanäle von ARD und ZDF auszunehmen. Der derzeitige Entwurf könnte ermöglichen, dass Unterhaltungsangebote "ohne besondere gesellschaftliche Legitimation gebührensubventioniert in den direkten Wettbewerb mit privaten Entertainment-Angeboten treten" könnten, so Doetz.
Für den geplanten Drei-Stufen-Test, den neue Angebote der Öffentlich-Rechtlichen vor ihrer Etablierung durchlaufen sollen, fordert der Verband eine zwingend vorgegebene "externe Kontrolle".
Demgegenüber steht die öffentlich-rechtliche Position. Hartmut Tölle, Verwaltungsratsvorsitzender des NDR warnte die Ministerpräsidenten davor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allzu kleinteiligen Vorschriften zu lähmen. "Einige der jetzt geplanten Regularien drohen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Bürokratie zu ersticken. Insbesondere der Drei-Stufen-Test für seit langem bestehende Online-Angebote ist ein bürokratisches Monster", so Tölle.