
In einem Brief an die WDR-Intendantin wies Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), diese Forderung brüsk zurück. "Hier muss nichts beginnen, hier findet längst das Notwendige statt", so Schneider. Allerdings räumt Schneider ein, vom Gesetzgeber mit recht wenigen Möglichkeiten ausgestattet zu sein. "Abgesehen von sehr speziellen Berichten wie Gewalt, Anstachelung zum Rassenhass, Antisemitismus oder auch ganz allgemein Verletzung der Menschenwürde, geben die Gesetze den Landesmedienanstalten keine weiteren Möglichkeiten, kontrollierend auf Programme privater Veranstalter einzuwirken", schrieb Schneider an Piel.
Aus der Kritik Reich-Ranickis am deutschen Fernsehen ergebe sich kein Anlass zu folgern, "dass auf Seiten der Landesmedienanstalten Defizite in ihrem aufsichtlichen Handeln vorliegen. Eine solche Forderung geht ins Leere", so Schneider.
Mehr zum Thema im Netz:
Die Debatten nach dem Eklat, bei dem lediglich ein Preisträger seinen Unmut über eine für ihn nicht angenehme Veranstaltung geäußert hat, scheint so manche Wunde offen zu legen. Schließlich ist die Fernsehlandschaft zerklüfteter, als es der Schulterschluss der Akteure im dualen System beim Deutschen Fernsehpreis vermuten lässt. Man darf also gespannt sein, wer sich als nächster den Schuh der Kritik von Marcel Reich-Ranicki anzieht, um ihn dann weiterzureichen.