
Untersagt wurde laut einem Bericht des Branchenmagazins "Kontakter" für "Laviva" mit dem Satz "Die beste Freundin ist nichts gegen 'Laviva'" zu werben. Außerdem wurde Rewe untersagt, die Zeitschrift mit redaktionellen Seiten herauszugeben, die in ihrer Gestaltung denen der "Freundin" nachempfunden sind, so der "Kontakter".
"Das Gericht sieht in der Aufmachung von 'Laviva' mitunter einen deutlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht", sagte Freundin-Verkagsgeschäftsführer Henning Ecker dem "Kontakter". Eine entsprechende Unterlassungserklärung sei Rewe bereits zugestellt worden. Sollte sich Rewe der gerichtlichen Anordnung widersetzen, könnte der Streit darin gipfeln, dass der Freundin-Verlag den Vertrieb des Titels untersagen lassen will.