Grafik: DWDL.de; Logos: ARD & ZDFDie endgültige Entscheidung ist ausgeblieben: Nachdem in den vergangenen Tagen Verleger, Privatsender und Öffentlich-Rechtliche in immer größer werdender Schlagzahl ihre Argumente, Polemiken und Appelle an die Ministerpräsidenten hinsichtlich des neuen Rundfunkstaatsvertrags, in dem geregelt werden soll, was ARD und ZDF künftig im Internet dürfen und was nicht, unters Volk gebracht haben, trafen sich am Donnerstag die Ministerpräsidenten zu Beratungen. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht.

Aber man hat sich auf Eckpunkte auf Grundlage des Referentenentwurfs geeinigt. Demnach sollen ARD und ZDF etwa auch künftig nur sendungsbezogene Angebote im Internet machen dürfen. Ein "presseähnliches Angebot" im Netz, worunter die Politik "journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote" versteht, "die in Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprachen", sollen hingegen untersagt werden. Auch die zeitlichen Begrenzung für Abrufangebote soll bestehen bleiben - in der Regel sind es sieben Tage, bei sportlichen Großereignissen sind es 24 Stunden.

Ein strittiger Punkt sind weiterhin die Unterhaltungsangebote. Hier konnten sich die Ministerpräsidenten offenbar noch nicht einigen. Womöglich sollen sie erlaubt werden, wenn sie sich an Kinder und Jugendliche richten. Tabu bleiben Dienste wie etwa Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps. Eine Deckelung der Ausgaben soll es künftig offenbar nicht mehr geben - bislang hatten sich ARD und ZDF selbst verpflichtet, nur 0,75 Prozent des Budgets für Internet-Angebote aufzuwenden.

Bevor man den Rundfunkstaatsvertrag beschließen will, werde man nun aber zuerst Kontakt mit der EU-Kommission aufnehmen. Kommissarin Reding hatte kürzlich bereits mit einer Neuauflage des Beihilfeverfahrens für ARD und ZDF gedroht. "Wer glaubt, es bei der Regelung belassen zu können, dass ARD und ZDF lediglich keine 'Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form' anbieten dürfen, der will sich offenbar nicht an die europäischen Spielregeln halten", kritisierte Reding damals den Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrags.

Die Reaktionen auf die Entscheidung der Ministerpräsidenten fallen gemischt aus. Der ARD-Vorsitzende sagte in einem Statement, er verstehe, dass die Politik derzeit unter starkem Druck der privaten Anbieter und Verlage stehe und sich deshalb schwer tue, eine Lösung der noch strittigen Punkte zu finde - und verschweigt, dass gerade die ARD auch selbst mit sehr denkwürdigen Reportagen und Beiträgen im eigenen Programm gewaltig Stimmung gemacht hat in den vergangenen Wochen. Raff betonte, dass Thema Unterhaltung sei "eine unverzichtbare Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gehöre zum Grundversorgungsauftrag". Dies müsse sich auch in den Online-Angeboten widerspiegeln.

Deutlicher wurde der Deutsche Journalisten-Verband, der die Eckpunkte als "ungeeignet für die weitere Entwicklung der Öffentlich-Rechtlichen im Internet" bezeichnete. "Das sind zu starre Grenzen für die Öffentlich-Rechtlichen im Netz", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Arbeitsentwurf. "So ist kein publizistisch interessanter Internet-Auftritt zu schaffen, der die vorhandene Palette von Angeboten im Netz sinnvoll bereichert."

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Die Privatsender-Lobby VPRT hingegen zeigte sich vor allem erfreut, dass die Ministerpräsidenten entschieden haben, zunächst die EU-Kommission zu kontaktieren. Auch die inhaltlichen Ansätze bezeichnete er als "grundsätzlich positives Signal für eine harte aber konstruktive Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit der konkreten Definition und einer wettbewerbskonformen Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Auftrages". Besonders die zeitliche und inhaltliche Begrenzung der Angebote bewertete er positiv.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger zeigte sich erfreut, dass "die Ermächtigung von ARD und ZDF zu öffentlich-rechtlicher Online-Presse etwas enger gefasst werden soll als bislang geplant" und sprach von einem "Schritt in die richtige Richtung". Er schränkte aber ein: "Allerdings sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, wenn ARD und ZDF behaupten, ihre redaktionelle Text- und Bildberichterstattung sei nicht presseähnlich." Nachbesserungen fordert der VDZ beim Thema Ratgeber - derartige Angebote sollten grundsätzlich untersagt werden, meint man beim VDZ.

ZDF-Intendant Schächter kritisierte die geplanten Begrenzung auf "sendungsbezogene Themen" und auf einen Zeitraum von sieben Tagen. Dies sei eine Einschränkung, die Brüssel so gar nicht verlange. Gerade bei der noch strittigen Frage, ob in den Telemedien von ZDF und ARD auch unterhaltende Angebote gemacht werden dürften, gebe es keinerlei Brüsseler Vorgaben. Schächter kritisiert in diesem Zusammenhang die Übererfüllung der Brüsseler Vorgaben durch die deutschen Bundesländer: "Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit. Die BBC und France Télévision zum Beispiel haben im Netz mit Erlaubnis von Brüssel deutlich größere Spielräume."