
Einen entsprechenden Bericht der Fachzeitschrift "Funkkorrespondez" bestätigte der Sender auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de. Die Beanstandung richtete sich gegen die Wiederholungen der ersten vier Folgen der vergangenen fünften Staffel der Sendung im Nachmittagsprogramm des Senders. In den Sprüchen der Sendung - vor allem denen von Juror Bohlen - sah man auf Grund der Uhrzeit der Ausstrahlung einen Verstoß gegen den Jugendschutz.
RTL sein "an einer möglichst sachlichen Überprüfung der jugendschutzrechtlichen Vorwürfe" gelegen, bestätigte der Sender gegenüber DWDL.de.
Zusätzlich zur jetzt beklagten Beanstandung, die nicht viel mehr ist als ein institutionalisierter erhobener Zeigefinger, berät die KJM derzeit über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in der gleichen Angelegenheit. Im Raum steht derzeit die Diskussion über ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro.