
Ab sofort ist es dem importierenden Unternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro verboten, "Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin (i.e. Premiere. Anm. der Redaktion) ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern", zitiert Premiere am Montag Vormittag aus der einstweiligen Verfügung. Entsprechende Receiver, die sich noch im Besitz des Importeurs befinden, müssen an den zuständigen Gerichtsvollzieher ausgehändigt werden.
Hans Seger, Technik-Vorstand bei Premiere, sieht in der Entscheidung des Gerichts einen wichtigen "Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl". Premiere hatte herausgefunden, dass in den beanstandeten Receivern Vorrüstungen implementiert waren, die den illegalen Empfang des Bezahl-Angebotes ermöglichen. Der Sender will nun die Vertriebswege bis zum Endkunden verfolgen, um gegebenenfalls gegen alle beteiligten Personen, die die Receiver ge- oder verkauft haben, juristisch vorzugehen.
Durch die massenhafte Einführung der nun gerichltich verbotenen Boxen sei der Zuwachs für Premiere im vergangenen Weihnachtsgeschäft stark gebremst worden, teilt das Unternehmen mit. Große Hoffnungen, seine Programminhalte nachhaltig sichern zu können, liegen nun im neuen Verschlüsselungssystem NDS Videoguard, dass Premiere noch im laufenden Quartal einführen will. "Mit dem neuen Verschlüsselungssystem werden alle illegalen Receiver nicht mehr funktionieren", kündigt Seger an.