Die umstrittene Autorin und ehemalige Fernsehmoderatorin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen den Norddeutschen Rundfunk vor dem Arbeitsgericht Hamburg gescheitert. Entsprechende Medienberichte bestätigte das Gericht am Dienstag Mittag auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de. In einem Teilurteil, das am Dienstag verkündet wurde, entschied das Gericht, dass zwischen Herman und dem NDR kein festes Arbeitsverhältnis bestanden habe und die vom NDR initiierte Kündigung des Vetragsverhältnisses somit rechtens war.
Der NDR hatte im vergangenen September die Zusammenarbeit mit Herman mit sofortiger Wirkung aufgekündigt. Auslöser dafür war eine missverständliche Äußerung über die Familienpolitik des dritten Reichs, die Herman auf einer Pressekonferenz zu ihrem neuen Buch getätigt hatte.
Der NDR hatte im vergangenen September die Zusammenarbeit mit Herman mit sofortiger Wirkung aufgekündigt. Auslöser dafür war eine missverständliche Äußerung über die Familienpolitik des dritten Reichs, die Herman auf einer Pressekonferenz zu ihrem neuen Buch getätigt hatte.
Bereits Anfang April deutete der Vorsitzende Richter an, dass Herman bei dem Verfahren wenig Aussicht auf Erfolg haben könnte. So gebe es einen Vertrag über eine freie Mitarbeit. Gegenüber Rentenversicherung und Finanzamt habe Herman ihre Tätigkeit für den NDR in der Vergangenheit stets als die einer selbstständigen Fernsehjournalistin dargestellt. Gegen das Urteil kann Herman nun das Rechtsmittel der Berufung einlegen.