Seit dem 17. März ist der ehemalige Sat.1-Chef Roger Schawinski mit seinem neuen Radiosender "Radio 1" in der Schweiz auf Sendung. Der eingängige Claim, mit dem Schawinski den Sender bewirbt lautet: "Nur für Erwachsene". Leuten im Raum Berlin-Brandenburg dürfte beides recht bekannt vorkommen: Der RBB betreibt dort seit langem den Sender "Radio eins", der als Claim ebenfalls "Nur für Erwachsene" hat.
Nun droht der RBB Schawinski mit rechtlichen Konsequenzen. Weil Schawinskis Radio 1 über das Internet auch in Deutschland gehört werden kann, fordert der RBB Schawinski auf, den Namen des Senders zu ändern, den Claim "Nur für Erwachsene" nicht mehr zu benutzen sowie auch Sendungen nicht mehr mit Namen wie "Radio 1 am Morgen" zu bezeichnen. Alternativ solle er die Verbreitung übers Internet einstellen, so der RBB gegenüber der Schweizer "Werbewoche".
Sollte Schawinski diesen Forderungen nicht nachkommen, wolle der öffentlich-rechtliche Sender vor Gericht ziehen. Schawinski selbst hatte nie abgestritten, den Claim nicht selbst erfunden zu haben, behauptete aber, Radio eins-Gründer Helmut Lehnert habe ihm den Claim quasi geschenkt. Beim RBB heißt es dazu nur, dass Lehner, der inzwischen Unterhaltungschef beim RBB-Fernsehen ist, gar nicht das Recht hat, den Claim zu verschenken.
Roger Schawinski selbst bezeichnete das Vorgehen des RBB als "grotesk" und schloss kategorisch aus, den Namen zu ändern, den Claim fallen zu lassen oder die Verbreitung über das Internet einzustellen. Schließlich gebe es "weltweit unzählige andere Sender" mit dem gleichen Namen und man mache dem RBB als schweizerdeutsches Radio überhaupt keine Konkurrenz. Somit bliebe dem RBB wohl nur der juristische Weg.