Nachdem die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) kürzlich trotz eines ablehnenden Votums der KEK bereits die Zulassung von RTL Nord als Veranstalterin des RTL-Regionalfensters für Hamburg und Schleswig-Holstein bis ins Jahr 2015 verlängert hatte, gab nun auch die NLM grünes Licht.
Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) verlängerte die Zulassung für die Veranstaltung des RTL-Regionalprogramms in Niedersachsen bis zum 30.6.2011 aber nur unter Vorbehalt. So solle die Zulassung soll widerrufen werden, wenn § 25 Abs. 4 Satz 4 Rundfunkstaatsvertrag nach dem 31.12.2009 weiterhin in der jetzigen Form gilt und die RTL Nord GmbH und die RTL Television GmbH verbundene Unternehmen nach § 28 Rundfunkstaatsvertrag bleiben.
Damit stelle die NLM sicher, dass die im Länderkreis umstrittene Regelung zur rechtlichen Unabhängigkeit der Regionalfensterveranstalter in Niedersachsen durchgesetzt werden kann, heißt es in einer Mitteilung. Im fraglichen Paragraph im Rundfunkstaatsvertrag heißt es: "Fensterprogrammveranstalter und Hauptprogrammveranstalter sollen zueinander nicht im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens nach § 28 stehen" - genau das ist im Falle von RTL und RTL Nord aber der Fall, da RTL Nord eine 100-prozentige Tochter von RTL ist, deren redaktionelle Unabhängigkeit allerdings satzungsrechtlich abgesichert ist.
Das ist insoweit zunächst kein Problem als der nächste von den Ministerpräsidenten bereits unterzeichnete, allerdings noch nicht verabschiedete, Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorsieht, dass bestehende Zulassungen dennoch bis zum 31.12.2009 verlängert werden sollen - aber eben nur bis zu diesem Datum. Die KEK hatte in einer Stellungnahme zur Entscheidung der MA HSH daher kritisiert, dass die Zulassung über den 31.12.2009 hinaus erteilt worden war.