Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein, MA HSH, hat auf ihrer letzten Sitzung die Verlängerung der Regionalprogrammzulassung der RTL Nord GmbH bis 2015 bestätigt. RTL Nord darf somit auch für sieben weitere Jahre das Regionalprogramm "Guten Abend, RTL" für Hamburg und Schleswig-Holstein produzieren.
Die MA HSH hatte die Verlängerung bereits im Januar beschlossen, das Verfahren sieht aber vor, dass auch eine Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, kurz KEK, eingeholt werden muss. Diese hatte nur der Verlängerung bis Ende 2009 zugestimmt, darüberhinaus aber Bedenken angemeldet.
Hintergrund: RTL Nord ist eine 100-prozentige Tochterfirma der RTL Television GmbH. Damit entspricht sie nicht der Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrags, wonach die Regionalfenster in rechtlicher Unabhängigkeit vom Hauptprogrammveranstalter veranstaltet werden sollen. Der Medienrat setzte sich mit den Argumenten der KEK nun noch einmal auseinander, hielt aber an der Verlängerung um sieben Jahre fest. Schließlich sei die redaktionelle Unabhängigkeit umfassend satzungsrechtlich abgesichert.
Der Direktor der MA HSH, Thomas Fuchs, erklärte anlässlich der Zulassungserteilung: "Die KEK hat der RTL Nord GmbH in ihrem Beschluss das Vorliegen sämtlicher Anforderungen, die § 25 Abs. 4 RStV an unabhängige Regionalprogramme stellt, attestiert. Insoweit bestehen zwischen der MA HSH und der KEK keine Differenzen in der Sache hinsichtlich der Unabhängigkeit des RTL-Regionalprogramms." Letztlich gehe es um eine abweichende Auslegung der Rechtslage in Hamburg und Schleswig-Holstein durch die KEK ab 2010, der sich der Medienrat angesichts des klaren Wortlauts in § 28 Abs. 2 Satz 2 Medienstaatsvertrag Hamburg / Schleswig-Holstein nicht habe anschließen können. "Mit der Verlängerung von Zulassung und Zuweisung um sieben Jahre gibt die MA HSH dem Veranstalter nun die Planungssicherheit, die er braucht", so Fuchs weiter.
Die KEK hatte argumentiert, der nächste von den Ministerpräsidenten bereits unterzeichnete, allerdings noch nicht verabschiedete, Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrags sehe vor, dass bestehende Zulassungen trotz eines Verstoßes gegen das Gebot der rechtlichen Unabhängigkeit bis zum 31.12.2009 verlängert werden sollen - aber eben nur bis zu diesem Datum. Nach Ansicht der KEK verstößt es gegen den Vorrang des Gesetzes und die dem Ermessen gezogenen Grenzen, bereits heute eine Entscheidung zu treffen, die ab dem Jahr 2010 im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen stünde.