In der kommenden Woche soll Rechtsanwalt Thomas Gerchel den vorbereiteten Schriftsatz beim Berliner Arbeitsgericht einreichen. "Wir tragen im Moment noch letzte Details für die Klagebegründung zusammen. Weil Depenbrock nicht einlenkt, muss jetzt das Gericht entscheiden", sagt Thomas Rogalla vom Redaktionsausschuss, der mit seiner Kollegin Regine Zylka stellvertretend für die Redaktion klagt. Finanziert wird der Rechtsstreit je zur Hälfte vom Deutschen Journalisten-Verband und von Ver.di, die in der Klärung der Frage einen Präzedenzfall sehen.
Depenbrock wird vorgeworfen, gegen das von ihm unterzeichnete Redaktionsstatut zu verstoßen (DWDL.de berichtete). Das verlangt nach Auffassung der Redakteure die Trennung von Verlag und Redaktion. Seit August 2007 ist Josef Depenbrock jedoch nicht nur Chefredakteur der "Berliner Zeitung", sondern auch Geschäftsführer des Berliner Verlags und vertritt damit ebenso die Interessen der britischen Mutterholding Mecom.
Depenbrock wird vorgeworfen, gegen das von ihm unterzeichnete Redaktionsstatut zu verstoßen (DWDL.de berichtete). Das verlangt nach Auffassung der Redakteure die Trennung von Verlag und Redaktion. Seit August 2007 ist Josef Depenbrock jedoch nicht nur Chefredakteur der "Berliner Zeitung", sondern auch Geschäftsführer des Berliner Verlags und vertritt damit ebenso die Interessen der britischen Mutterholding Mecom.
Bereits in der vorletzten Woche hatten die Redakteure der "Berliner Zeitung" in zwei offenen Briefen an Mecom-Chef David Montgomery und Depenbrock geschrieben. Letzterer wurde darin aufgefordert, wegen seines "mangelnden Verständnisses der Aufgaben des Chefredakteurs einer Qualitätszeitung" zurückzutreten. Montgomery selbst wird hingegen erst in der kommenden Woche zu Gesprächen in Berlin erwartet. Zuvor wird diesen Mittwoch ein neuer Redaktionsbeirat gewählt.