Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten beschäftigte sich in dieser Staffel nicht zum ersten Mal mit der Sendung "Deutschland sucht den Superstar" und bemängelte nicht zum ersten Mal Verstöße gegen den Jugendschutz. Doch erstmals zieht das Verfahren nun auch eine saftige Geldstrafe nach sich.
Problematisch sind aus Jugendschutzsicht lediglich die Wiederholungen von "DSDS" im Nachmittagsprogramm, wenn also auch von Zuschauern unter 12 Jahren ausgegangen werden muss. Zwar hatte RTL nach eigenen Angaben in dieser Staffel hier bereits eine entschärfte Version von "DSDS" gezeigt, doch den Jugendschützern ging das offensichtlich nicht weig genug.
In den Casting-sendungen am 26.1., 27.1., 2.2. und 3.2. sei aufgrund der Inszenierung durch RTL eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter 12 Jahren riskiert worden. Neben dem "herabwertenden Verhalten der Jury" kritisierte die KJM insbesondere auch die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL. In der Sendung würden die Kandidaten gezielt lächerlich gemacht und damit dem Spott eines Millionenpublikums ausgesetzt, so die KJM. Dies erfolge zum Großteil durch die Einblendung von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion.
"Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirken und eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben", so KJM-Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Zudem habe RTL es trotz wiederholter Aufforderungen der KJM schon im vergangenen Jahr bislang unterlassen, die Sendungen vor der Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen zur Prüfung vorzulegen. Letzteres hat der RTL-Jugendschutzbeauftragte Dieter Czaja in der "Bild am Sonntag" nun aber immerhin angekündigt.
Aufgrund der wiederholten Verstöße hat die KJM nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro sieht die KJM als angemessen an, die abschließende Festlegung könne aber erst nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung erfolgen. Darüberhinaus wurde RTL aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Videoclips der Casting-Auftritte in "DSDS" aus den Internet-Plattformen wie "YouTube" oder dem konzerneigenen "Clipfish" entfernt werden.