Grafik: DWDL.de; Logo: RTLDie Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat auf ihrer Sitzung am Dienstag Bedenken gegen die von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) beabsichtigte Verlängerung der Zulassung der RTL Nord GmbH als Veranstalterin des RTL-Regionalprogramms "Guten Abend RTL" für Hamburg und Schleswig-Holstein angemeldet.

Der Verlängerung bis zum 31.12.2009 steht demnach zwar nichts entgegen, wohl aber der beabsichtigten Verlängerung bis zum 28. Februar 2015. RTL Nord ist nämlich eine 100-prozentige Tochterfirma der RTL Television GmbH. Damit entspricht sie nicht der Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrags, wonach die Regionalfenster in rechtlicher Unabhängigkeit vom Hauptprogrammveranstalter veranstaltet werden sollen.

Das ist insoweit zunächst kein Problem als der nächste von den Ministerpräsidenten bereits unterzeichnete, allerdings noch nicht verabschiedete, Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorsieht, dass bestehende Zulassungen dennoch bis zum 31.12.2009 verlängert werden sollen - aber eben nur bis zu diesem Datum. Nach Ansicht der KEK verstößt es gegen den Vorrang des Gesetzes und die dem Ermessen gezogenen Grenzen, bereits heute eine Entscheidung zu treffen, die ab dem Jahr 2010 im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen stünde.

Die MA HSH will den Einwand der KEK auf ihrer nächsten Sitzung thematisieren, ihr Direktor äußerte sich aber bereits skeptisch zu der Stellungnahme der KEK. Schließlich sei die redaktionelle Unabhängigkeit von RTL Nord umfassend satzungsrechtlich abgesichert, wie auch schon die KEK einräumt. Bei der rechtlichen Unabhängigkeit handle es sich zudem nur um eine Soll-Bestimmung. Die MA HSH muss die Einwände der KEK zwar zur Kenntnis nehmen, kann aber trotzdem frei entscheiden.