Logo: HR; Grafik: DWDL.deIm Laufe des Donnerstag entscheidet das Verwaltungsgericht Frankfurt, ob der Hessische Rundfunk einen Wahlwerbespot der NPD ausstrahlen muss. Der Sender hatte die Ausstrahlung des Werbefilms im Rahmen der Eigenvorstellung der Parteien zur Landtagswahl in Hessen abgelehnt, da man in dem Spot den strafrechtlichen Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sieht. Die NPD strengte dagegen eine Einstweilige Verfügung an.

Die Sender sind zur Ausstrahlung von Wahlwerbespots verpflichtet. Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei den Parteien. Allerdings können die Rundfunkanstalten die Ausstrahlung verweigern, wenn die Inhalte der Werbefilme strafrechtliche Relevanz haben. Somit muss das Gericht nun klären, ob es der von den HR-Juristen erfolgten Einstufung des Spots als volksverhetzend folgt.
 


Für die Ausstrahlung des NPD-Spots steht beim Hessischen Rundfunk lediglich noch ein Zeitfenster am Freitag zu Verfügung. Unklar ist derzeit, ob die Partei bis dahin eine veränderte Fassung des Werbespots einreichen kann, sollte das Gericht die Verweigerung der Ausstrahlung für rechtens erklären.