Foto: RTLWer hätte das gedacht: Bei "Deutschland sucht den Superstar" wird doch Kunst produziert - kostspielige noch dazu. Wie das Kölner Sozialgericht am Montag entschieden hat, gelten die Wortbeiträge von Dieter Bohlen und den übrigen Jury-Mitgliedern in der RTL-Casting-Show als künstlerische Beiträge. Damit muss der Sender für die Sendungen aus den Jahren von 2002 bis 2006 nachträglich Beiträge an die Künstlersozialkasse entrichten. Eine entsprechende Klage von RTL wurde abgewiesen.

Der Sender hatte zunächst darauf plädiert, die Jurymitglieder als Experten zu veranschlagen, wodurch die entsprechenden Beiträge ausgeblieben wären. Nun stellte das Gericht fest, dass es sich - ungeachtet des Niveaus der Sendung - um Kunst handele, da die Beiträge der Jury auf eigenen schöpferischen Leistungen beruhen würden. Dies sei auch in den Verträgen mit den Juroren vorgesehen.
 


Auf Grund dieses Entscheids muss RTL nun nachträglich Beiträge in Höhe von 173.000 Euro an die Künstlersozialkasse zahlen. Der Sender will jedoch weitere Rechtsmittel prüfen. Die Künstlersozialkasse erbringt für freischaffende Künstler die Leistungen einer Sozialversicherung. Die Leistungen werden unter anderem aus Abgaben der beauftragenden Unternehmen finanziert.