
Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass Nutzer in Döhlers Forum den bislang unbewiesenen Verdacht äußerten, Callactive arbeite mit fingierten Anrufern, um die Zuschauer zum kostenpflichtigen Mitspielen zu animieren. Nach einer Unterlassungserklärung gegenüber Callactive hatte Döhler dafür Sorge zu tragen, dass in diesem Zusammenhang nicht mehr Begriffe wie "Fake-Anrufer" oder "Schein-Anrufer" verwendet werden. Eine eigens für diesen Zweck eingerichtete Wortsperre veränderte entsprechende Einträge in "verwirrter Anrufer". Hier vertritt Callactive die Auffassung, auch dieser Begriff könne als Betrugs-Vorwurf gelesen werden, der für das Unternehmen geschäftsschädigend sein könnte.
Das Landgericht München folgte dieser Auffassung nicht. Dem Urteil zu Folge seien unter "verwirrten Anrufern" Kandidaten zu verstehen, die "sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbringen". Dies komme gerichtsbekannt in den Sendungen der Callactive tatsächlich vor. Es handele sich bei der Formulierung "lediglich um die objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen", so das Gericht.
Weiter anhängig ist einer Klage, in der Callactive von Döhler eine Vertragsstrafe in Höhe von rund 21.000 Euro verlangt, da dieser gegen die Bedingungen einer von ihm unterzeichneten Unterlassungserklärung verstoßen habe. Hier wird ein Urteil nicht vor dem kommenden Herbst erwartet.