Logo: 9LiveBLM-Sprecher Flieger zeigte sich von der neuen Wendung des Themas überrascht. Man werde sich noch einmal einer erneuten ausführlichen Prüfung des Vorfalls widmen und den Vorfall - so wäre es allerdings ohnehin vorgesehen - in die nächste Sitzung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz einbringen, die am 21. Juni stattfindet. Dort wird weiter beraten.

Das Urteil, die Aussagen von 9Live seien plausibel, ist laut BLM-Sprecher Flieger natürlich ohne Berücksichtigung des neuen Aspekts getroffen worden. Den Vorwurf der Untätigkeit will man bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien nicht gelten lassen. Stattdessen verweist man auf mangelnde Befugnisse. Mehr als eine Beanstandung könne man generell ohnehin nicht aussprechen. "Das stört uns selbst am meisten", so Flieger im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de.

Die Problemerkenntnis ist immerhin da. Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, ist in seinem Bericht in der heutigen Sitzung des Medienrats auf die Problematik der TV-Gewinnspiele eingegangen. Ring führte dazu noch einmal aus, dass mit dem wachsenden Umfang der Gewinnspiele im Fernsehen, auch die Problemlagen zunehmen würden.
 


"Wir sind derzeit auf eine Mitwirkung der Sender angewiesen, weil es bislang keine Steuerungsmöglichkeit der Landesmedienanstalten gibt. Es gibt keine gesetzliche Richtlinienbefugnis und es gibt keinen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand, der bei Verstößen greifen kann. Der aktuelle Fall bei 9Live sollte Anlass sein, die Weiter­entwicklung der Regeln zügig voranzutreiben und vor allem die Landesmedien­anstalten mit wirksamen aufsichtsrechtlichen Befugnissen auszustatten. Dazu gehört eine staatsvertragliche Grundlage, die Richtlinienbefugnisse für die Landesmedienanstalten vorsieht, sowie die Aufnahme von Verstößen in die Bußgeldtatbestände. Mit einem solchen Weg wird auch am besten gewährleistet, dass alle Sender gleich behandelt werden und die Aufsicht nach identischen Regeln verfährt", so Ring am Donnerstag in München.

Die Affäre Lauenstein hat mit der heutigen Mitteilung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien medienrechtlich längst kein Ende gefunden - möglicherweise sogar einen neuen Anfang. Von eventuellen  strafrechtlichen Ermittlungen einmal abgesehen. Mindestens eine Anzeige gegen 9Live liegt der Staatsanwaltschaft München I vor, wie man dem Medienmagazin DWDL.de auf Anfrage mitteilte.