
Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat am Dienstag die letzten noch bestehenden Verfügungen, die einer Ausstrahlung des Films im Wege standen, aufgehoben. Der WDR sieht den Weg für die Ausstrahlung des Films frei. "Den Gegner durch massives juristisches Vorgehen einzuschüchtern ist Grünenthal im Gegensatz zu damals heute nicht gelungen", sagte Produzent Michael Souvignier.
Ganz frei ist der Weg allerdings noch nicht. Nachdem es vor dem Landgericht um die Aufhebung der Einstweiligen Verfügungen ging, wird am 20. Juli erneut über den Film verhandelt. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beginnt dann das Hauptsacheverfahren, bei dem die fertige Schnittfassung und nicht - wie in vorherigen Verhandlungen - das Drehbuch zur Entscheidungsgrundlage genommen wird.
Der Film erzeugt den Unmut des Pharma-Unternehmens Grünenthal, das das Medikament Contergan in Umlauf brachte. Contergan führte bei der Einnahme während der Schwangerschaft zu schweren Missbildungen bei den noch ungeborenen Kindern. Das Unternehmen sieht durch den Film, der teils historische Vorgänge nachzeichnet und an einzelnen Stellen eine fiktionale Wendung einschlägt, seine Persönlichkeitsrechte verletzt. In diesem Fall schätzte das Landgericht die Freiheit der Kunst höher ein als die Persönlichkeitsrechte.