Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, hat der Bezahlsender Premiere im Streit um abhanden gekommen Smart-Cards nachgegeben und alle ausstehenden Forderungen beglichen. Damit wird die für den 30. Mai angesetzte Verhandlung vor dem Landgericht München hinfällig.
In dem Streit ging es darum, dass der Bezahlsender von seinen Kunden bei Vertragskündigung die ausgehändigte Smart-Card zurückverlangt. Im Falle von 86 ehemaligen Kunden, die gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg daraufhin eine Sammelklage anstrengten, beteuterte der Sender, die Karten nicht erhalten zu haben, obwohl die Verbraucher angaben, diese verschickt zu haben. Der Sender forderte daraufhin eine Gebühr von 35 Euro.
In dem Streit ging es darum, dass der Bezahlsender von seinen Kunden bei Vertragskündigung die ausgehändigte Smart-Card zurückverlangt. Im Falle von 86 ehemaligen Kunden, die gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg daraufhin eine Sammelklage anstrengten, beteuterte der Sender, die Karten nicht erhalten zu haben, obwohl die Verbraucher angaben, diese verschickt zu haben. Der Sender forderte daraufhin eine Gebühr von 35 Euro.
Aufgrund der Häufung der Fälle im vergangenen Jahr hegte die Verbraucherzentrale Hamburg den Verdacht, Premiere sage die Unwahrheit und habe die Karten sehr wohl erhalten. Daher wurde eine gerichtliche Klärung angestrengt. Diese wird nun hinfällig, da Premiere seine Forderungen zurückzieht und die den Verbrauchern entstandenen Kosten begleicht. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass es neben den Beteiligten an der Sammelklage noch weitere vergleichbare Fälle gibt und ruft betroffene Verbraucher auf, den Fall zu melden.