Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Berufung des Boxers René Weller im Streit mit Moderator Günther Jauch zurückgewiesen. Demnach muss Jauch kein Schmerzensgeld an Weller zahlen. Das bestätigte ein Sprecher gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de
Dem Streit voraus gegangen war eine Äußerung Jauchs in der Sendung "Wer wird Millionär" im vergangenen Jahr. Der Moderator sagte dort, Weller säße die "dauernd im Knast". Das Gericht sieht dies als zulässige Meinungsäußerung an. Weller forderte Schmerzensgeld von Jauch. Die Berufung nach dem Urteil in erster Instanz zu Gunsten Jauchs wies das Oberlandesgericht in Potsdam nun zurück.
Dem Streit voraus gegangen war eine Äußerung Jauchs in der Sendung "Wer wird Millionär" im vergangenen Jahr. Der Moderator sagte dort, Weller säße die "dauernd im Knast". Das Gericht sieht dies als zulässige Meinungsäußerung an. Weller forderte Schmerzensgeld von Jauch. Die Berufung nach dem Urteil in erster Instanz zu Gunsten Jauchs wies das Oberlandesgericht in Potsdam nun zurück.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar lässt das OLG in diesem Fall keine Revision zu, allerdings hat Weller die Möglichkeit binnen vier Wochen eine Revision beim Bundesgerichtshof zu erstreiten, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de erklärte.