Foto: Uwe VölknerMehr Regulierung im Netz fordert Norbert Schneider, Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM). Im Interview mit der "Taz" (Dienstagsausgabe) sagte Schneider, er fordere eine Lizenzierung von Bewegtbildinhalten im Internet. "Was wir überlegen, ist, ob wir nicht die Pionierphase im Netz, was die Verbreitung von Radio und Fernsehen angeht, für beendet erklären sollen. Ob wir nicht sagen sollen: Macht euch ehrlich und besorgt euch eine Lizenz. Das würde Klarheit bringen", so Schneider gegenüber der "Taz".

Dazu müsse allerdings auch der Rundfunkbegriff neu definiert werden. Dabei komme es nicht auf die Art der Verbreitung von Inhalten an - also über klassische Rundfunktechnik oder das Internet - sondern vielmehr auf Kriterien wie "Meinungsmacht, Relevanz, Suggestivkraft". Dies zu bewerten sei nicht eindeutig festzulegen und falle in die Kompetenz der Landesmedienanstalten. "Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können - oder wollen?", so Schneider.
 


Die von Schneider vorgeschlagenen Art der Regulierung im Netz richtet sich nicht nur an Radio- und Fernsehanbieter, sondern an alle, die im großen Stil bewegte Bilder im Internet anbieten. "Die Verleger können ihre TV-Angebote im Internet nicht mit dem Argument von der Regulierung ausnehmen, es handele sich ja bloß um eine Zeitung mit anderen Mitteln", sagte Schneider.

Aufgabe der Politik sei es derzeit, den Rahmen der verschiedenen Aktivitäten in der sich neu formierenden digitalen Medienlandschaft abzustecken. So zum Beispiel durch eine klare Definition von Plattformen. "Die Plattform ist etwas Neues, eine Zwischendecke zwischen Sender und Nutzer, im Zweifel ein Bastard aus allem: IP-TV, Kabelfernsehen, Telefonie, Internet". Es sei zu klären, wann Vielfalts- und Zugangsfragen ins Spiel kämen und wann ein Plattformbetreiber zum Rundfunkveranstalter werde.