Die "Süddeutsche Zeitung" hat erneut Ärger mit den Gewerkschaften. Schon zuletzt wurde die Tageszeitung immer mal wieder bestreikt, Hintergrund sind hier laufende Tarifverhandlungen. Nun haben DJV und dju in ver.di aber die Klage in einer anderen Sache angekündigt. So wollen die Gewerkschaften gerichtlich gegen KI-Regelungen vorgehen, die die "SZ" in Honorarbedingungen für Journalistinnen und Journalisten vorgesehen hat. 

In diesen mache die Zeitung die Zusammenarbeit mit Medienschaffenden nach Angaben der Gewerkschaften davon abhängig, dass sie ihr die Rechte an journalistischen Werken für KI-Training und -Anwendung übertragen sowie für die Anwendung eigener generativer KI ihre Zustimmung einholen. Außerdem soll sich die "SZ" das Recht einräumen, die Nutzungsrechte auch an Dritte zu vergeben. Dadurch könnten Texte für KI-Trainingszwecke genutzt werden, ohne dass die Journalistinnen und Journalisten dafür zusätzlich vergütet werden, so die Befürchtung. 

Die Klauseln, die laut DJV und dju in der Regel nicht verhandelt werden können, verstoßen nach Ansicht der Gewerkschaften gegen Urheberpersönlichkeitsrechte der Betroffenen. Außerdem würde das Vorgehen das Geschäftsmodell insbesondere freier Journalistinnen und Journalisten gefährden, heißt es. Sie würden die Kontrolle über die Verwertung ihrer Werke verlieren. 

"Urheberrechte sind keine Ramschware, die man in Zeiten generativer KI billig einkaufen und endlos verwerten darf", sagt der DJV- Bundesvorsitzende Mika Beuster. Er will, dass Verlage faire Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, die die gesetzlichen Vorgaben für das Urhebervertragsrecht einhalten und das Urheberpersönlichkeitsrecht achten. "Die neuen SZ-Honorarbedingungen gehören definitiv nicht dazu." 

Von der Südwestdeutschen Medienholding, die hinter der "Süddeutschen Zeitung" steht, heißt es gegenüber DWDL.de, dass die Nutzungsrechte journalistischer Werke im sogenannten Rechtebrief geregelt seien. "Wie bei anderen Verlagen auch sollen die Nutzungsrechte die Teilhabe des Verlags am digitalen Geschäft ermöglichen und die Interessen der Autorenseite wahren." Bislang liege keine Klage vor, man wolle eine solche in Ruhe prüfen, sobald sie eingehe. Bis dahin könne man sich nicht detaillierter äußern. 

Hinweis: Wir haben den Text um die Stellungnahme der Südwestdeutschen Medienholding ergänzt.