Wer wird neuer Intendant oder Intendantin des NDR? Diese Frage ist auch nach dem gestrigen Freitag weiterhin unklar. Der Verwaltungsrat hatte dem Rundfunkrat einstimmig Sandra Harzer-Kux für die Wahl vorgeschlagen, im zweiten Aufsichtsgremium fand die Personalie aber nicht die notwendige Zweidrittel-Mehrheit. Nun kann der Verwaltungsrat dem Rundfunkrat innerhalb eines Monats einen weiteren Vorschlag unterbreiten oder das Verfahren an den Rundfunkrat abgeben. Wie genau es weitergeht, ist aktuell unklar.
Vor der Wahl hatte bereits das Verfahren samt Auswahlprozess für Verstimmung gesorgt. Rundfunkrätinnen und Rundfunkräte kritisierten, dass sie keine echte Wahl gehabt hätten, weil sie die Personalie Harzer-Kux lediglich annehmen oder ablehnen konnten - einen Gegenkandidaten oder Gegenkandidatin gibt es nicht. Der Rundfunkratsvorsitzende betonte am Freitag allerdings auch, dass der Staatsvertrag eben nur den Vorschlag einer Person zur Wahl vorsehe.
Diese Ansicht ist auch im Aufsichtsgremium umstritten. Nun haben sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDR in die Debatte eingeschaltet. Redaktionsausschuss, Gesamtpersonalrat und Personalrat Hamburg fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Politik dazu auf zu prüfen, ob ein Wahlvorschlag tatsächlich nur eine Person enthalten darf. Sollte die Rechtsaufsicht an ihrer Auslegung festhalten, müsse der Staatsvertrag verändert werden, so die Gremien. "Wir brauchen eine schnelle Antwort auf die Frage, wie ein zeitgemäßes Verfahren aussehen sollte." Rundfunkratsvorsitzender Nico Fickinger machte am Freitag aber bereits deutlich, dass er nicht von einer schnellen Änderung des Staatsvertrags ausgehe. Gleichzeitig unterstrich er die aus seiner Sicht gegebenen Vorteile des aktuellen Verfahrens, dabei bezog er sich vor allem auf die Vertraulichkeit des gesamten Prozesses. Tatsächlich drangen aus der Findungskommission so gut wie keine Informationen nach außen.
In ihrer Erklärung fordern die Mitarbeitendengremien des NDR nun außerdem ein "ein neues, transparentes Auswahlverfahren, an dem auch die Beschäftigten ernsthaft beteiligt werden". Man bedauere, dass am Freitag keine Nachfolge für Joachim Knuth gewählt worden sei. Die gescheiterte Wahl belege den Reparaturbedarf, der bestehe. "Der Verwaltungsrat darf nun nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und den oder die Zweitplatzierte/n des Auswahlverfahrens vorschlagen: Wie könnte die/der Zweitbeste bei einer Wahl überzeugen, wenn schon die erste Kandidatin nicht die erforderliche Mehrheit fand?" so die Personalvertretenden.
Bei der Rundfunkratssitzung am Freitag wurde bekannt, dass sich Sandra Harzer-Kux in der letzten Runde des Auswahlverfahrens der Findungskommission gegen zwei Männer durchsetzte. Namentlich sind diese Männer nicht bekannt. Redaktionsausschuss, Gesamtpersonalrat und Personalrat Hamburg kritisieren nun konkret, dass sie zwar Vorschläge für ein Stellenprofil einreichen durften, seitdem aber nicht in das Verfahren einbezogen wurden. "Wir haben keine Kenntnis über Auswahlkriterien oder den genauen Prozess. Keines der Gremien hatte auch nur die Chance, eine Frage an die vorgeschlagene Kandidatin zu stellen", so die Kritik.
"Der Vorsitzende des Rundfunkrates hat in der Sitzung sogar öffentlich eingeräumt, dass es viele Frage der Beschäftigten gebe. Dass wir im Rundfunkrat dennoch keine Fragen stellen durften, belegt aus unserer Sicht, dass den Personalgremien dringend ein Rederecht in Rundfunk- und Verwaltungsrat eingeräumt werden muss. Eine frühere Einbeziehung der Personalvertretungen könnte auch einer externen Kandidat*in ermöglichen, während des Auswahlprozesses Einblick in die Themen zu bekommen, die die Mitarbeitenden bewegen", heißt es von den Gremien. Die Personalgremien durften am Freitag in der Rundfunkratssitzung auch deshalb keine Fragen stellen, weil sie nicht mit abstimmen durften. Aber auch die Mitglieder des Rundfunkrats hatten nur wenig Zeit, um Harzer-Kux kennenzulernen.
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