Die Eskalationsspirale zwischen dem Hessischen Rundfunk (HR) auf der einen und der Cyber-Security-Expertin Haya Schulmann auf der anderen Seite dreht sich weiter. Ein kurzer Rückblick: Schulmann warf der Moderatorin Selma Üsük vor, sie in einem Vorgespräch zu einem Interview in der Sendung "Hallo Hessen" antisemitisch beleidigt zu haben. Der HR beauftragte eine unabhängige Kanzlei mit der Überprüfung, vor wenigen Tagen sind die wesentlichen Teile des Abschlussberichts veröffentlicht worden. Demnach hat die Beleidigung nicht stattgefunden, Schulmann stellt das aber auch weiterhin in Frage. 

Jetzt hat der HR rechtliche Schritte gegen die Professorin eingereicht. "Frau Prof. Dr. Schulmann wurde im Rahmen einer Abmahnung dazu aufgefordert, eine Reihe von Behauptungen aus ihren veröffentlichten LinkedIn-Posts zu unterlassen", schreibt der HR im Intranet. Dabei gehe es um Behauptungen, "die sich durch die Interviews, die die Kanzlei Feigen Graf im Rahmen ihrer Untersuchung geführt hat, als unwahr erwiesen haben."

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In der intern veröffentlichten Mitteilung hält der HR noch einmal fest, dass man die bei Schulmann entstandene Wahrnehmung bedauere. Diese Wahrnehmung wolle man ihr auch nicht absprechen. "Der HR erwartet allerdings, dass auch Meinungsäußerungen nachgewiesene Fakten achten." Den rechtlichen Weg gehe man jetzt auch, um Moderatorin Selma Üsük "vor den Falschbeschuldigungen von Frau Prof. Dr. Schulmann zu schützen". 

Haya Schulmann selbst hat die vom HR geforderte Unterlassungserklärung auf ihrem LinkedIn-Profil veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass das Unternehmen ihr unter anderem verbieten lassen will, einen Satz zu wiederholen, in dem sie Üsük vorwarf, mit einem "Bääh" und herausgestreckter Zunge reagiert zu haben, als sie auf die Frage der Moderatorin, woher ihr Name komme, mit "Israel" geantwortet habe. Auch der Satz "Es fällt mir schwer, dieses Verhalten anders als rassistisch oder antisemitisch zu deuten" ist Teil der Unterlassungserklärung. Ebenso übrigens wie ein eigentlich harmloser Satz Schulmanns, in der sie unter anderem davon spricht, dass es "unzählige Fälle von Diskriminierung in unserer Gesellschaft, die nachhaltigere Schäden verursachen" gebe. 

Der HR will außerdem, dass Schulmann nicht mehr wiederholt, dass ihr Ehemann die ganze Sache "mitgehört und gesehen" habe. In den von der Kanzlei geführten Interviews hatte sich herausgestellt, dass Schulmanns Ehemann zumindest keinen Ton hatte, als sich die angebliche Beleidigung ereignet haben soll. Der HR betonte zuletzt mehrfach, es gebe "kein Fehlverhalten" der Moderatorin. Schulmann entgegnete darauf: "Diese Aussagen lassen sich jedoch aus dem Untersuchungsbericht nicht ohne weiteres ableiten." Die Kanzlei kommt wörtlich zu dem Schluss: "Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist nach Überzeugung von Feigen Graf davon auszugehen, dass die [...] vorgeworfene Beleidigungen [...] nicht erfolgten."

"Um es nochmal klar zu sagen: Ich habe kein Interesse an diesem Eskalationsspielchen, aber ich weiß, was ich wahrgenommen habe. Ich akzeptiere, dass andere anderes wahrgenommen haben. Eine Entschuldigung halte ich unverändert für angebracht, meinetwegen auch für ein nur versehentlich beleidigendes, ‘unaufgeschlossenes’ und ‘desinteressiertes’ Verhalten ‘im zeitlichen Zusammenfallen mit der Antwort ‘Israel’’ einer ‘äußerst professionellen Moderatorin, deren vorrangiges Interesse es ist, ihren Gästen ein gutes Gefühl zu geben’", schrieb Schulmann in Bezug auf die vom Sender geforderte Unterlassung. Dabei machte sie keine Angaben darüber, ob sie die Unterlassung abgeben wird.