Über viele Jahre hinweg lieferten sich Sport1 und die Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) einen Streit um den Kampfsportserie Ultimate Fighting Championship (UFC), die der Sender über lange Zeit im Programm hatte. Beim Vorgänger DSF liefen die Sendungen "The Ultimate Fighter", "UFC Unleashed" und "UFC Fight Night" bis April 2010, ehe die bayerischen Medienhüter ein Verbot aussprachen.

Inzwischen, viele juristische Auseinandersetzungen später und fast 15 Jahre nach Beginn des Streits, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zugunsten von Sport1 entschieden. Wie "Cablevision Europe" meldet, hat das Gericht bereits vor einigen Wochen entschieden, dass der Ausgangsbescheid der BLM rechtswidrig war. Demnach habe es an einer Befugnisnorm für die damals erfolgte Untersagung der UFC-Übertragungen gefehlt. 

Das Kapitel kann damit wohl endgültig geschlossen werden. "Die Erfolgsaussichten einer erneuten Revision werden von uns auch nach Prüfung von rechtsanwaltlicher und wissenschaftlicher Seite als gering angesehen", erklärte BLM-Präsident Thorsten Schmiege dem Bericht zufolge und kündigte zugleich an, kein weiteres Mal Beschwerde oder gar eine weitere Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.

Sport1 kündigte indes an, keine juristischen Schritte in Erwägung zu ziehen - auch nicht, um einen möglichen Schadensersatz zu verlangen. Ein Thema sind die Käfigkämpfe für den Privatsender aktuell ohnehin nicht mehr, auch wenn deren Übertragungen seit einiger Zeit theoretisch wieder erlaubt wären. Inzwischen sind die UFC-Wettbewerbe hierzulande beim Sport-Streamingdienst DAZN zu sehen.