Christian Lindner wäre gerne mehr im ZDF zu sehen, will aber nicht zu "Markus Lanz", und Robert Habeck würde gerne mit Olaf Scholz und Friedrich Merz diskutieren, nicht aber mit Alice Weidel. Die Wahlberichterstattung der TV-Sender sorgt auch kurz vor der Bundestagswahl 2025 mal wieder für viele Schlagzeilen. Auch Sahra Wagenknecht mischt kräftig mit, etwa als sich ihre Partei erfolgreich in die SWR-"Wahlarena" klagte. In einem ähnlich gelagerten Fall musste die BSW-Chefin nun aber eine Niederlage hinnehmen.
So hat das NRW-Oberverwaltungsgericht einem Ansinnen Wagenknechts in zweiter Instanz eine Absage erteilt. In der Sache geht es um die Tatsache, dass Wagenknecht gerne in der "Wahlarena" im Ersten auftauchen würde. Der zuständige WDR hat sie aber nicht eingeladen und begründet das damit, dass das Konzept der Sendung vorsehe, dass nur solche Parteien eingeladen werden, die in den Umfragen aktuell bei deutlich mehr als 10 Prozent liegen. Das BSW kämpft dagegen mit der 5-Prozent-Hürde.
Sahra Wagenknecht wird in der Sendung am 17. Februar also nicht zu sehen sein, das OVG bestätigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Das Gericht hielt unter anderem fest, dass das BSW an zwei von vier Wahldebatten im ARD-Programm teilnehme und auch in der weiteren Wahlberichterstattung Berücksichtigung finde. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
ZDF muss "Partei"-Spot zeigen
Eine juristische Niederlage hat derweil das ZDF erlitten. Hier ging es um einen Wahlwerbespot der Satire-Partei "Die Partei", den der Mainzer Sender beanstandet hatte und nicht ausstrahlen wollte. Das Verwaltungsgericht Mainz verpflichtete das ZDF in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Ausstrahlung zur vorgesehenen Sendezeit am Samstag. Zur Begründung hieß es, ein Sender dürfe die Ausstrahlung von Wahlwerbung nur dann zurückweisen, wenn ein Spot gegen Gesetze verstoße und dieser Verstoß schwer wiege. Das sei in diesem Fall nicht anzunehmen. Laut Gericht sei die satirische Überzeichnung des Spots klar zu erkennen. In dem vom ZDF beanstandeten Spot ging es um eine fiktive Vergewaltigungsszene, wobei auch ein Zusammenhang mit CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hergestellt wurde.