Dass Joyn neuerdings die Mediatheken von ARD und ZDF in sein Angebot integriert, sorgt weiterhin für Gesprächsstoff in der Branche. Nun hat sich auch das ZDF noch einmal zu dem Vorgehen geäußert und klargestellt, dass die Verbreitung der Inhalte durch ProSiebenSat.1 ohne Absprache erfolgte. "Das ZDF hat einer Integration der Mediathek in die Medienplattform Joyn in dieser Form nicht zugestimmt", erklärte ein Sendersprecher am Mittwoch gegenüber DWDL.de. Weiter heißt es aus Mainz: "Gegen die unzulässige Übernahme unserer Inhalte gehen wir rechtlich vor."
Das ZDF verweist in seinem Statement zugleich darauf, in den vergangenen Monaten gegenüber Joyn "mehrfach die marktübliche Verlinkung der gesamten Mediathek zu rechtskonformen Bedingungen angeboten" zu haben. Dazu sei man auch weiterhin bereit. "Die Gespräche darüber führen wir gerne fort", so der ZDF-Sprecher weiter.
![ARD und ZDF bei Joyn ARD und ZDF bei Joyn](http://www.dwdl.de/images/1739275080_ard-und-zdf-bei-joyn.jpg)
Die ARD begründet den Schritt damit, dass der Auftrag der ARD ein "redaktionell kuratiertes Gesamtangebot" sei. Joyn nehme dagegen nun einzelne Inhalte der Mediathek und baue damit "eine eigene 'ARD-Mediathek' in der Joyn-Produktlogik", indem Auswahl und Kuratierung der Inhalte durch den Streamer erfolgten. Spezifische Funktionen der ARD-Mediathek würden hingegen nicht übernommen. "Daneben hat das Embedding urheberrechtliche und medienrechtliche Konsequenzen, weil es die Rechte zum Beispiel von Produzenten, Autoren oder Sportrechtegebern betrifft", führt die ARD weiter aus. Diese Auffassung dürfte man auch beim ZDF vertreten.
ProSiebenSat.1 beruft sich auf den EuGH
Bei ProSiebenSat.1 wähnt man sich hingegen im Recht. "Embedding ist entsprechend der stetigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof rechtlich zulässig", erklärte das Unternehmen am Mittwoch gegenüber DWDL.de mit Verweis auf ein Gutachten des Medienwissenschaftlers Mark D. Cole, der nicht nur Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken ist, sondern auch dem von den Ländern eingesetzten sogenannten "Zukunftsrat" zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angehörte. In seinem jüngsten Gutachten erachte Cole das Embedding "ausdrücklich als rechtlich zulässig und außerdem im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags".
Neu ist die Argumentation nicht. Schon in Österreich, wo ProSiebenSat.1 auf Joyn bereits seit einem Jahr die ORF-Mediathek integriert, berief sich die private Sendergruppe auf das EuGH. Auf DWDL.de-Nachfrage erklärte der ORF am Mittwoch, die Einbindung seiner Inhalte durch Joyn erfolge "nicht auf Basis einer lizenzvertraglichen oder sonstigen Einigung". Ob man das Vorgehen für unzulässig hält, wollte der ORF aber nicht konkret sagen - offensichtlich scheint man sich daran aber zumindest nicht zu stören.
Mit Blick auf den deutschen Markt will ProSiebenSat.1 indes trotz der jüngst geschaffenen Tatsachen noch einmal den Dialog mit ARD und ZDF suchen. "Wir setzen weiterhin auf Kooperation statt Konkurrenz und freuen uns auf das Gespräch mit den Intendanten zu dem Thema", erklärte eine Sprecherin am Mittwoch.
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