In der aktuellen Ausgabe des "Spiegels" ist ein Leserbrief abgedruckt gewesen, in dem sich ein Mann abfällig über eine angebliche Honorarprofessur von CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz an der Universität St. Gallen geäußert hatte. Auch online wurde der Leserbrief veröffentlicht, mittlerweile wurde der Text aber wieder gelöscht - weil sich der Sachverhalt wohl gänzlich anders darstellt als von dem Leser behauptet.
In einem Text in eigener Sache räumt das Nachrichtenmagazin ein, dass man den Text vorab nicht auf Richtigkeit geprüft habe. Nach der Veröffentlichung meldete sich ein CDU-Sprecher beim "Spiegel", der erklärte, Merz habe nie einen entsprechenden Lehrauftrag an der Universität besessen. "Entsprechend kann der Vorfall so nicht stattgefunden haben."
Beim "Spiegel" überprüfte man den Vorfall daraufhin, währenddessen berichteten andere Medien und in den sozialen Netzwerken kochte die Sache hoch. Nun hat der "Spiegel" seine Untersuchung in dem Fall abgeschlossen und ist zu einem vernichtenden Urteil gekommen. "Das Ergebnis unserer eigenen Prüfung: Wir hätten diesen Brief nicht veröffentlichen dürfen. Für den vom Leser geschilderten Hergang finden sich keine Belege", heißt es vom Hamburger Magazin.
Weder konnte die Universität St. Gallen eine Honorarprofessur von Merz bestätigen - noch blieb der Leser auf Nachfrage des "Spiegels" bei seiner Darstellung. "Er stütze sich auf Erinnerungen an Gespräche mit seinem Sohn, die zwanzig Jahre zurückliegen, und auf Abfragen bei ChatGPT und DeepSeek. Die Chatbots bestätigten seinen Angaben zufolge, dass Merz in St. Gallen unterrichtet und Probleme mit Studenten gehabt habe", schreibt der "Spiegel". Dass man das nicht vor der Veröffentlichung überprüft habe, wolle man nun intern aufarbeiten. Arbeitsabläufe wolle man optimieren. "Wir bitten Friedrich Merz und unsere Leserinnen und Leser um Entschuldigung", so der "Spiegel".