Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Film- und Fernsehproduktionen ist generell ein großes Thema, das die Branche in vielen Bereichen umtreibt - auch bei der Drehbuch-Erstellung. Doch einheitliche Regelungen gibt es diesbezüglich bislang nicht, beklagt der Deutsche Drehbuchverband, der daher nun mit Unterstützung des Verbands Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB), dem Verband der Agenturen (VdA) und führender Drehbuchagenturen einen Praxisleitfaden veröffentlicht hat.

Im Kern gehe es dabei um die Frage, wie Verträge gestaltet sein müssten, um sicherzustellen,
dass die kreative Hoheit über das Erzählen auch in Zukunft in den Händen von Drehbuchautorinnen und -autoren verbleibe - schließlich könne generative KI die bisherigen Kräfteverhältnisse aus Sicht des DDV "dramatisch verschieben". Das gelte nicht nur für die Übernahme kreativer menschlicher Arbeit durch die KI und die damit verbundenen Rationalisierungen, sondern auch für die Frage, wer zukünftig über die Inhalte bestimme - also weiterhin lokale Akteurinnen und Akteure oder zunehmend globale Tech-Riesen.

DDV-Geschäftsführer Jan Herchenröder: "In Kenntnis der immensen identitäts- und orientierungsstiftenden Potenziale fiktionaler Werke muss sich die ganze Branche dafür einsetzen, mit kreativen Werken auch zukünftig eine demokratische Wertevermittlung und die Abbildung der Gesellschaft in ihrer ganzen Komplexität zu gewährleisten." Daher sollten Produktionsfirmen auf Vertragspassagen verzichten, in denen sie sich die Rechte zu unbegrenzter KI-Nutzung einräumen ließen - zumal, wenn sie dabei auf eine "Branchenüblichkeit" verwiesen.

"Eine solche 'Branchenüblichkeit' gibt es bisher nicht. Sie kann dementsprechend auch kein
Legitimationsargument sein", so Herchenröder. Generell würde man aber gerne eine branchenweite Übereinkunft herstellen und fordere daher einen Dialog mit Produktionsfirmen sowie Sendern und Streamern über faire Verträge und einen sicheren Umgang mit KI. "Nutzungsrechte, Vorbehalte, Haftungsübernahmen sowie Garantien in Bezug auf KI" bedürfen us Sicht des DDV "Verhandlung auf Augenhöhe und keiner Überrumpelung im Kleingedruckten der AGB-Anhänge." Auch die Frage der angemessenen Vergütung stelle sich neu.

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