Der Streit zwischen dem ZDF und dem ehemaligen BSI-Chef Arne Schönbohm geht weiter. Jan Böhmermann hatte sich im Oktober 2022 im Rahmen des "ZDF Magazin Royale" mit Schönbohm beschäftigt - sehr zum Missfallen des BSI-Chefs, der kurz darauf seinen Job verlor. In einem ersten Urteil im Dezember hat das Landgericht München dem ZDF einige Aussagen untersagt. Andere dagegen nicht - und auch eine von Schönbohm geforderte Geldentschädigung gab es nicht (DWDL.de berichtete). 

Nun hat das ZDF Berufung gegen das Urteil eingelegt, das hat der Sender gegenüber mehreren Medien bestätigt. Das Landgericht hatte entschieden, dass zwei Aussagen im Rahmen der Berichterstattung so hätten verstanden werden können, dass Schönbohm bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Dies stelle "in einer nicht fernliegenden Deutungsvariante" eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze.

"Dagegen wendet sich das ZDF in seiner Berufung", heißt es vom Sender gegenüber DWDL.de. Und weiter: "Der Sender hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass weder direkt noch indirekt bewusste Kontakte behauptet wurden und auch nicht behauptet werden." Das ZDF verweist außerdem darauf, dass das Landgericht die komplette Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" nicht beanstandet habe, außerdem seien die Gerichtskosten zum größeren Teil zu Lasten des Klägers gegangen. 

Das ZDF hatte vor Gericht argumentiert, dass Schönbohm selbst "unbewusste Kontakte" zu russischen Geheimdiensten nicht habe ausschließen können. In der Sendung sei dann satirisch zugespitzt Kritik geübt worden - dabei sei es ein "typisches Stilmittel der Satire, dass mit Uneindeutigkeiten gespielt werde" und damit beispielsweise Lücken in einer Argumentation offengelegt würden. Vom Gericht hieß es, auch satirische Äußerungen müssten sich am Maßstab der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern von Aussagen gehe. Eine Grenze sei da erreicht, wo eine Äußerung eine unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung darstelle. Nun geht’s also in die nächste Instanz.